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Danke Roland!
lg
Danispät aber doch: Danke für die Antwort
lg
DaniDanke Roland!
dann muss ich meine Lohnart dahingehend korrigieren, d. ich nur SV pflichtig anhacke und die Hackerl bei der Lst usw. rausnehme!
schönen Tag noch
lg
DaniGuten Morgen Roland,
erstmals danke für deine Antwort.
Es geht um KV Fusspfleger,Kosmetiker u. Masseure. Ich hab die Infos auf der wko Seite gefunden. Da stehen auch die Trinkgeldpauschalen.
Es stimmt, d. die Trinkgeldpauschale die SV Bemessung erhöht. Mir geht es im speziellen aber darum wie ich meine Lohnart anlegen muss.
SV pflichtig ist ok, aber wie ist das in der Lst.
Wir haben diese Pauschalen bei Masseuren und im Gastgewerbe. Meine Vorgängering hat einmal die Pauschale: Lst lfd, SV lfd angelegt und im anderen Fall in der Lst nicht berücksichtig und nur SV lfd angehackt.
Ich bin jetzt ziemlich unsicher wie es richtig ist. Auf den Lohnzetteln hab ich es jetzt so, d.in einem Fall diese Trinkgeldpauschale in die Bemessungsgrundlage Lst reingenommen ist und im anderen Fall nicht.
Ich hoffe, d.d.jetzt nicht zu verwirrend ist und du weißt was ich meine.
Danke
lg
DaniHallo Willi,
danke für deine Antwort.
Hab heut nochmals mit der Krankenkasse telefoniert da ich gelesen hab, wenn man auf Kalenderjahr umstellt und dies in einer Betriebsvereinbarung so geregelt hat, man bei Eintritt in der 2. Jahreshälfte aliquotieren darf, doch darf der „Anspruch voll“ nicht weniger als 3 Wochen betragen.
Dies wurde mir dann auch von der Krankenkasse so bestätigt.
schönes Wochenende
DanielaHallo,
bedanke mich recht herzlich für eure Antworten.schönen Arbeitstag noch
DanielaHallo Roland,
hab leider erst heute deine Antwort gelesen.
Danke! War mir eine große Hilfe.
lg
DaniLiebes Forum Team,
hab weiter gestöbert und bin auch fündig geworden. Es ist so, d. ein monatlicher Abzug Privatanteil (für tanken,Service…) den SB mindert.
Danke
schönen AbendHallo Tanja,
Danke für deine Info. Dieses System mit dem PinCode ist in unserem Betrieb leider nicht möglich. Trotzdem Danke!
lg
DaniDanke Biggi!
Hab mir schon zwei Systeme angesehen.
lg
DaniGuten Morgen Roland,
recht herzlichen Danke!
schönes Wochenende
glg
DaniGuten Morgen Roland,
danke für deine prompte Antwort. Es geht um den KV Fußpfleger/Kosmetiker/Masseure.
Es geht mir aber diesmal nicht um die SZ sondern um den Mehrstundensatz. Ich muß Mehrstunden auszahlen weiß aber nicht ob diese nur vom Grundlohn oder vom Grundlohn incl. KV überzahlung oder Grundlohn incl KV Überzahlung+Tätigkeitszulage berechnen muß.
Danke
lg
DaniDanke Roland.
schönen Abend
DaniLieber Roland,
danke für deine Antwort.Der zuständige KV ist der BAGS.
Die Normalarbeitszeit der anderen Mitarbeiter dieses Unternehmens liegt in etwa von MO-DO von 0800 bis 1700 und FR 0800 bis 1200. Das geht sich jz von den Stunden nicht mit den 38 WoStd des Bags aus aber es geht bei den einzelenen DN dann nur um täglich eine 1/2 Std später beginnen oder früher aufhören.Ich hätte dir gerne die Bestimmungen des BAGS bezüglich Arbeitszeit, Teilzeitkräfte, Mehr und Überstunden reinkopiert aber leider bin ich techn. nicht so versiert, d.mir das jetzt gelungen wär.
Ich hab den KV aber auf der Seite der gpa unter Kollektivverträge, Gesundheit/soziale Dienste/Kinder-u.Jugendwohlfahrt, gefunden.Für einen Tip wie ich das wirklich handhaben kann wär ich sehr dankbar.
einen schönen Feiertag
lg
DaniDanke Roland!
schönen Abend
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