Daniela 0211

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  • #24328

    Unter bestimmten Voraussetzungen könnte er allerdings die zusätzlichen Kosten für den Zweitwohnsitz steuerlich geltend machen, wenn er diesen ergänzend zu dem Hauptwohnsitz für die Arbeit nutzt.

    Hoffe ich konnte dir helfen

    #24327

    ein kleiner auszug
    Zitat:
    Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin mehrere Wohnsitze, so ist die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgebend (auch, wenn es sich hierbei um eine eigene Schlafstelle handelt).

    hier kannst aber alles nachlesen

    http://www.help.gv.at/Content.Node/80/Seite.800600.html

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