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Hallo Schobsi!
Wenn Schlechtwetter war und der DN deshalb nicht arbeiten konnte, werden ihm – auch bei Ausschöpfung des Kontingents – nur 60% ausbezahlt.
Mit der Auszahlung an den DN hat das Kontingent nichts zu tun. Wenn das Kontingent ausgeschöpft ist, bekommt der DG keine Schlechtwetter-Entschädigung mehr. Außer das Kontingent wird erhöht (eine Mitteilung davon erhält man mit den Meldelisten).
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.
LG Daniela
Hallo Julia!
Danke für Deine Antwort.
Leider ist es offensichtlich auch in diesem Fall so, wie fast immer in unserem Bereich: eine genaue Auskunft ist nicht möglich.
Der Führerschein wurde dem DN wegen Lenkens unter Alkoholeinfluss entzogen, leider weiß ich nicht für wie lange.
Trotzdem vielen Dank für die Hilfe! 😀
LG Daniela
Hallo Willi!
Erst mal Danke für Deine Antwort.
Dass der DN krank ist, wissen wir ja auch nur auf Nachfrage bei der GKK.
Ich wollte eigentlich nur wissen, was ich machen soll, wenn sich der DN trotz Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist nicht meldet.
Muss ich ihm wirklich eine zweite Frist setzen, wenn im ersten Schreiben schon steht, dass er kein Entgelt für die Zeit der Säumnis erhält und ansonsten ein Austritt angenommen wird?
LG Daniela
Danke Martin.
Wir haben nun einen Pauschalbetrag angenommen.
LG Daniela
Hallo Roland!
Vielen lieben Dank für Deine Hilfe!
Daniela
Hallo Roland!
Danke für deine Antwort.
Wenn sie also von 3:00 – 13:00 Uhr arbeiten, habe ich eine 50%ige Überstunde pro Tag. 5x pro Woche haben die DN diesen Dienst. Also habe ich nie eine 100%ige Überstunde. Sehe ich das richtig?
Wenn jetzt einer noch zusätzlich am Samstag arbeitet, dann habe ich von 3:00 – 6:00 Uhr Nachtarbeit und alles was danach ist normale Überstunden mit 50%.
Ich bin mir da sehr unsicher, und wäre froh, wenn Du mir bestätigen könntest, das ich das richtig sehe.
Danke. Daniela
Hallo Roland!
Vielen Dank für Deine Antwort.
LG Daniela
Vielen, lieben Dank!!!
Hallo Mathias,
ich glaube, ich stehe auf der Leitung.
Gilt die Zusammenrechnung auch, wenn es sich um 2 gänzlich unterschiedliche Betriebe handelt?
Ich danke Euch vielmals für Eure Hilfe!!!
LG Daniela
Hallo Martin,
danke für deine Antwort.
Die Betriebe sind in der selben Gemeinde, und mir stellt sich diese Frage hauptsächlich wegen der Freigrenze von 1.095,00.
LG Daniela
Hallo Roland,
danke für Deine Antwort.
Ja, es handelt sich um die Privathandys der DN. Diese müssen täglich 2-3 SMS an die Firma senden. Um diesen Aufwand abzugelten, möchte der DG Wertkarten kaufen.
Firmenhandys will er keine zur Verfügung stellen, da damit sicher viel telefoniert wird.
Als Sachbezug wäre dann wohl der Gesamtbetrag der WErtkarten pro Monat anzusetzen?!
Gibt es sonst keine Möglichkeit?
LG Daniela
Hallo!
Es gilt immer nur die Beschäftigung am Stichtag. Alles weitere braucht dich nicht zu interessieren. Wenn der Dienstnehmer im nächsten Jahr in Pension geht, kann er das Service-Entgelt von der GKK zurückfordern.
LG Daniela
Vielen Dank!!!
Hallo Andrea,
das habe ich mir fast gedacht, aber ich war mir nicht sicher.
Vielen Dank.
LG Dani
Hallo Katrin,
in welchem Bundesland bist Du?
Ich habe hier nur den Tiroler KV:
Chefrezeptionist: 1.556,-
Tag- und Nachtportier: 1.319,-
Rezeptionsgehilfe: 1.169,-Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
LG Dani
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