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13.3.2009 um 22:53 Uhr #21290
Hallo,
danke für deine Hilfe. Du hasst mir weiter helfen können.
LG
Corinna7.3.2009 um 13:32 Uhr #21282hallo,
danke für deine Hilfe. Es ist nicht angeführt ob 1 Monatslohn oder nur 4 Wochenlöhne.
also lt. der Korrektur vom Lehrer:
1970: 30×23= 1510,00 brutto
fehlen dann noch UZ und WRDanke im Voraus,
LG
Corinna4.3.2009 um 17:10 Uhr #21162hallo,
kann mir jemand bei diesen beispielen weiter helfen?
1. Bsp: Arbeiter
Lohn € 1.970,00
EIntritt 1.2.2003
Austritt 23.1.2007
Kündigung Dienstgeber
Urlaub konsumiertalso ich habe dieses Bsp. schon gerechnet, nur war es falsch.
1970:30×23= 1510,- brutto da fehlt noch UZ und WR, wie geht das?
2.Bsp.
Abrechnung 2007
Angestellter
Gehalt bis einschließlich Juni € 3.950,00
Gehalt ab Juli € 4.100,00
Sonderzahlungen im Juni bis November jeweils in der Höhe des laufenden Gehaltshabe ich so gerechnet und das war falsch lt. meinen Lehrer.
wie hoch ist die nettoauszahlung?3.950 x 2=7900
jänner bis Juni: 3.950 x 6= 23.700
juli bis november: 4100 x 5=20500
lfd. bezug von jänner bis november 44.200 : 11×2=8036,36
SZ in der Höhe von 4100= 4.086,36
Jahressechstel Übertrag beträgt € 13,643. Bsp.:
Malusberechnung
Männl. DN, geb. 23.1. 1949
Kündigung DG per 31.3.2007
Gehalt € 2800
UZ und WR in der Höhe des Gehaltshabe so gerechnet: 2800 x 140%= 3920
um 2%x3JAhre= 6% 235,20
Gesamt 4.155,20 diese aufgabe ist so falsch gelöst lt. meinen lehrerich danke im voraus
grüße
corinna13.2.2009 um 18:21 Uhr #21156Hallo,
danke nochmal, es ist eh voll einfach,aber bin dann nicht gleich drauf gekommen.
LG Corinna
12.2.2009 um 15:31 Uhr #21161Hallo,
jetzt habe ich noch eine andere Frage,die du mir schon zwar ausgerechnet hast und zwar folgende:
Wie kommst du auf den J/6 Überhang von 13,64 Euro?LG Corinna
J/6 im Juni = 3.950,– x 2 = 7.900,–, daher kann die SZ in Höhe von 3.950,– begünstigt abgerechnet werden.
J/6 im November:
Jänner bis Juni: 3.950,– x 6 = 23.700,–
Juli bis November: 4.100,– x 5 = 20.500,–
–> daher laufende Bezüge von Jan. – Nov. = 44.200,– : 11 x 2 = 8.036,36 Jahressechstel im Nov.
Daher können von der SZ in Höhe von 4.100,– „lediglich“ 4.086,36 begünstigt abgerechnet werden.
Der J/6-Überhang beträgt 13,64 Euro.11.2.2009 um 20:02 Uhr #21158Hallo,
also danke für deine Hilfe, es hat mir sehr weiter geholfen, ich hoffe ich bekomme eine gute Note darauf, werde es dann sehen wenn ich den Test zurück bekommen werde.
Ich werde mich melden wie es ausgefallen ist.LG
Corinna10.2.2009 um 14:39 Uhr #21151Hallo,
und zwar dieses Beispiel habe ich genau so in meinen Lernbuch stehen.
Meine Frage ist auch daher, was passiert mit den 171,00 Euro?Angestellter ohne AV/AEAB
Gehalt € 3.980,00
Großes Pendlerpauschale von € 171,00 pro Monat als Freibetrag
Lösung: 3.980,00
abzgl. Lst 710,15LG
9.2.2009 um 16:40 Uhr #21155Hallo,
ein anderes Beispiel und zwar:
Angestellter ohne AV/AEAB
Gehalt € 3.980,00
Großes Pendlerpauschale von € 171,00 pro Monat als Freibetrag
Lösung: 3.980,00
abzgl. Lst 710,15werden die 171,00 dazu gerechnet oder wie funktioniert das??
LG
Corinna9.2.2009 um 16:10 Uhr #21154Hallo,
danke für deine rasche Rückmeldung, du hast mir sehr weiter geholfen.
Grüße
Corinna8.2.2009 um 11:00 Uhr #21150Hallo,
Danke für deine rasche Antwort, es hat mir sehr weiter geholfen.
Nochmals Danke.LG
Corinna7.2.2009 um 14:49 Uhr #21147Hallo,
Danke für deine rasche Antwort.
Also ich lerne gerade Personalverrechnung, und am Ende habe ich immer einige Bsp. zum rechnen, und eines davon habe ich hier schon erwähnt.
Es steht keine Fragestellung dabei.LG
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