Hallo Martin,
danke für die Info.
Habe inzwischen sogar erfahren, dass ich der schwangeren DN die bisher bezahlten Sonn- und Feiertagszuschläge nicht nach dem Ausfallprinzip weiter bezahlen muss. Bei Nachtzuschlägen müsste dies gemacht werden, bei Sonn- und Feiertagszuschlägen nicht! Man lernt eben nie aus….
Lg Conny