Lieber Herr Gerhardl !
Ich bin auf der verzweifelten Suche nach einer Anwort zum Lohnausgleich und welche Gehaltsbestandteile für den Durchschnitt der letzten 12 Monate herangezogen werden.
Im konkreten geht es um eine unserer Dienstnehmerinnen.
Sie bezog in den letzten 12 Monaten ein Gehalt, eine Erschwerniszulage und eine Schmutzzulage wobei die Schmutzzulage 11/12 SV-frei war.
Wird für den Durchschnitt auch der SV-freie Gehaltsbestandteil, somit unsere Schmutzzulage mitberücksichtigt?
Bin schon etwas verzweifelt, da die Dame bereits zur AK gegangen ist und diese meinte, dass die Schmutzzulage sehrwohl zwingend hineinzu berücksichtigen ist.
Aus Ihrer Anwort auf diesen Beitrag lässt sich ableiten, dass dem nicht so ist. Sehe ich das richtig?
Bitte darf ich Sie um Ihre Hilfe bitten?!
Vielen lieben Dank im Voraus!!
Liebe Grüße
Claudia A.
Lieber Mathias!
Vielen Dank für dein Feedback!
Darf ich dich dazu noch etwas fragen? Verstehe ich das nun richtig so?
Am 15. Juli 2010 zahle ich die Honorarnote für den Juni- fällig ist die Zahlung somit am 31. Juli. Oder habe ich da auch die 15 Tage Zahlfrist bis zum 15.August?
Mit der Krankenkasse zu sprechen, hat aus meiner Sicht keinen Sinn mehr. Habe mehr als genug mit den Zuständigen disskutiert.
Zuerst ordert man mich an monatliche eine sogenannte „Ersatzbeitragsnachweisung“, welche ich händisch erstelle muss, zu übermitteln.
Und im letzten Telefonat hat mir eine Dame erklärt, sowas will sie gar nicht hören, das gibt es für sie nicht. War etwas blatt! Frage mich nur, wie ich die Beitragsnachweisung dann übermitteln soll?!
Du siehst, ich bin schon etwas hilflos…:) Daher vielen lieben Dank im Voraus, wenn du mir nochmals einen Rat geben würdest zu obiger Zahlfrist!!!
Mit lieben Grüßen
Claudia