Kann leider nicht weiterhelfen, weil ich selber einen schwierigen Altersteilzeitfall habe.
ATZ in Freizeitphase, geht jetzt vorzeitig in Pension. Ich hätte das Zeitguthaben 1:1 abgegolten. (Kannst mir jemand die Quelle nennen, wo das auch so drinnen steht?)
Weiteres Problem: zusätzlich zur gesetzlichen Abfertigung wurde ein bestimmter Betrag als freiwillige Abfertigung vereinbart. Zur Berechnung des maximalen steuerlich begünstigten Betrages (6%), darf ich da auch vom Lohnzeitraum und Gehalt vor Eintritt in die ATZ ausgehen? Wenn da wer was weiß – wäre mir eine große Hilfe.
Danke celi