An alle Interessierten!
Laut Telefonat mit der Wirtschaftskammer Wien:
Dienstnehmerinnen über 60 Jahre (Dienstnehmer über 65 Jahre) erhalten bei einer Selbstkündigung die gesetzliche Abfertigung, wenn Sie mindestens 10 Jahre im Betrieb beschäftigt waren.
Ein Pensionsanspruch ist für den Abfertigungsanspruch nicht relevant.
Dies trifft auch auf Arbeiter zu.