Hallo!
Wir behandeln es so:
Überstunden können nur dann steuerfrei berücksichtigt werden, wenn sie im Monat des Entstehens ausbezahlt werden.
Wenn nun ein Saldo von 10 Überstunden pro Monat ausbezahlt wird ohne Rücksichtnahme, wann sie entstanden sind, rechnen wir das steuerpflichtig (es könnte ja auch sein, dass gleich 20 Überstunden in einem Monat entstanden sind, und dann würden nur 10 steuerbegünstigt sein.
lG,
Clemens