Wie meinst du eine Verwechslung mit der Arbeitszeit?
LG
Hello!
Upps, ja is eh klar!
Aber ich versteh dann nicht wie du das gemeint hast, dass man hier aufpassen muss wegen der 25 UT (das war deine erste Anwort). Vielleicht steh ich auch einfach nur grad auf der Leitung!
Hallo Elisabeth!
Danke für die Antwort, aber bist du dir ganz sicher, dass der Teiler nicht 143 ist? (bei Teilzeitarbeit z.b.) Steht dass irgendwo dass 5 Überstunden nicht steuerfrei sind? Ich weiß leider nur dass Sie mit einem Zuschlag von 50% zu vergüten sind, aber ob da jetzt der Überstundenteiler zur Anwendung kommt und ob man 5 freie herausrechnen soll oder nicht….. keine Ahnung!
Danke für den Tipp Hr. Ortner!!!!
Nein ein unberechtigter vorzeitiger Austritt ist es nicht, oder??!
Habe an GKK eine Abmeldung mit Ende Beschäftigungsverh. per 30/09/06 geschickt, und Kündigung DN angegeben, wobei ich weiß nicht ob das richtig ist mit Kündigung DN. UB und WR habe ich ihm bevor er zum Zivildienst kam abgerechnet und UEL gibts laut DG keine!
Danke dir Roland P.! In unserer Kanzlei hat nämlich ein bisschen Uneinigkeit darüber geherrscht!
Danke für die Antwort.
Wollte aber eigentlich wissen, ob der neue Urlaubsanspruch im April entsteht oder erst wieder im Oktober 25 UT dazu kommen, oder ob dies egal ist!
danke hat mir weitergeholfen, mit einem kurzen Telefonat und einem kleinen Fax 😆
Hey danke für die rasche Antwort 😆