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Hallo Sylvia!
ich habe gerade einen Fall des „Notariatskandidaten“ so ist die richtige Bezeichnung, und versuche diesem Problem auf den Grund zu gehen!
Die Theorie hab ich ja schon: Notariatskandidaten sind nicht bei der GKK anzumelden, zumindest nicht wie herkömmliche Dienstnehmer, sondern lediglich mit der Beitragsgruppe N98 ( lt. Stmk. GKK) da für diese nur MV-Beitrag abgerechnet wird.
Ich habe eine Info dazu von der Notariatskammer erhalten, wenn du willst kann du die von mir haben, oder du rufst selbst an bei der Notariatskammer, die sind sehr nett dort!
je nachdem ob du BMD oder RZL abrechnest, bei RZL kann ich dir behilflich sein, habe heute den ganzen Tag mit der RZL Hotline „gekämpft“ !
🙂Schöne Grüße
BinaAchso, ok!
Aber wenn ich sicher weiss, dass dieser DN nicht mehr eintritt – sollte es kein Problem sein!
Danke & schöne Grüße!
Hallo Roland,
vielend Dank für deine Antwort! Also kann ich eigentlich ohne Bedenken den halben SB ansetzen (Voraussetzung natürlich das Fahrtenbuch) !?
Wollte mich nur vergewissern!
Vielen Dank & eine schöne Woche!!!
Hallo Roland,
vielend Dank für deine Antwort! Also kann ich eigentlich ohne Bedenken den halben SB ansetzen (Voraussetzung natürlich das Fahrtenbuch) !?
Wollte mich nur vergewissern!
Vielen Dank & eine schöne Woche!!!
Hallo Roland!
HERZLICHEN DANK!!!
Du bist spitze!!
😀 😀 😀Danke Andrea,
aber es soll natürlich kein Vermögen kosten, hat vielleicht jemand Erfahrung mit dem Programm von Lexware ? ❗
oder welches Reisekostenabrechnungsprogramm kann man empfehlen ?
ich schwöre auf die Reisekostenabrechnung von BMD, aber leider hab ich das in meiner neuen Firma nicht! und RZL ist auf diesem Gebiet ja noch komplett „schwach“!
danke füre eure Tipps!!
… für die vielen Antworten!
Habs mittlerweile selbst rausgefunden!
Danke lieber Martin.
aber nachdem die ganze Sache Überhand nimmt, und Mobbing dazukommt, bleibt mir nichts anders übrig als zu Kündigen!!
falls jemand einen job für eine LV weiss – bitte melden!
danke!!! 🙂
Hallo Martin.
Herzlichen Dank für deinen Beitrag!!
Leider wird uns mein chef weiterhin „begaffen“ egal mit welchen Gesetzen ich ihn konfrontieren werde…
er wird es abstreiten, dass er nichts tut!!
Und somit bin wieder ich die blöde!!also : augen zu und durch …
und dabei heisst es immer die Dienstgeber sind die Armen!!! 😕
schönen Tag und Liebe Grüße
Herzlichen Dank,
mal schauen ob mein Klient damit einverstanden ist!!!?Lg
😀 😀
Danke an Hr. Kurzböck und Ulrike!!
ich glaub ich werde trotzdem im lfd. Jahr die SZ abrechnen, ausser ein Klient besteht ausdrücklich drauf es nicht zu tun!!!
Herzlichen Dank für die Beiträge!!
😀Herzlichen Dank Herr Kurzböck!!
Sie haben mir sehr geholfen!!
😀 😀 😀 😀 😀
Ich war auch der Meinung Beginn – bis Ende Mutterschutz, egal ob dies jetzt frühzeitiger Mutteschutz ist, oder die normalen 8 Wochen!!
Aber einer meiner Klienten meinte, nur für die 8 Wochen vorher gilt auch der Urlaubsanspruch, und der frühzeitige Muttschutz bleibt mehr oder weniger dafür unberücksichtigt!
unlogisch!!!
wollt nur sicher gehen!
Dankeschön!!!! ❗ ❗
Herzlichen Dank für die Hilfe!!!
Ich versuche es jetzt in einem letzen Schreiben, wenn das auch nicht Hilft… muss ich wohl in die eigene Tasche greifen!
Ich glaub ich wechsle doch bald den Job!
😕
Liebe Grüße
achja, ich vergaß zu erwähnen : die DN ist nicht mehr im Betrieb beschäftigt, sonst hätte ich es ihr einfach bei der nächsten LV abgezogen!
aber leider ….!!!?
😥
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