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Es gibt die Meinung, dass man zwischen Krankenstand und Urlaub arbeiten muss. Das ist aber nicht richtig.
Man kann gleich „vom Krankenstand in den Urlaub wechseln“, ohne Arbeitstag dazwischen. Das kommt immer wieder vor.Mit freundlichen Grüßen
Biggi
Hallo Nina!
Urlaub ist Vereinbarungssache – muss nicht verbraucht werden. Im Krankenstand kann er nicht verbraucht werden. Die Firma muss Urlaubsersatzleistung zahlen (aliquot für das laufende Urlaubsjahr).
Wenn die Entgeltfortzahlungspflicht der Firma beendet ist (mind. 6 Wo volles und 4 Wo halbes Entgelt), gibt es Geld von der Krankenkassa.
Die Arbeiterkammer kann helfen, wenn die Firma nicht korrekt abrechnet, z.B. den Urlaub nicht zahlen will. Am besten, die Endabrechnung überprüfen lassen.
Dienstfreistellung – nur für Zeiten nach Krankenstand relevant – wir oft gemacht. Da muss das Entgelt normal gezahlt werden. Wie schnell die Firma wegen der Widerrufbarkeit Dienstantritt verlangen kann, weiss ich nicht.
Ich hoffe, ich konnte mit meinen Anmerkungen – genaue Erklärungen wären zu umfangreich – etwas helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Biggi
Achtung auch auf die Geringfügigkeitsgrenze!
Da hatte ich schon Probleme, der MA ist aber ausgetreten und hatte am Schluss zu wenige Stunden zum Abrechnen. (Da war flexible Arbeitszeit vereinbart). Er wurde auf Geringfügig umgestuft von der GKK.Also bitte nur so viel abziehen, dass DN voll versichert bleibt.
Liebe Grüße
Biggi
P.S.: Bei uns werden Minusstunden oft mit Urlaub gegenverrechnet -> „Urlaub genommen“, indem die entsprechneden Stunden dem Zeitkonto gutgeschrieben werden.
Lieber Ingo!
Wer bei einem Dienstjahr-Sprung immer noch genug verdient, bekommt da nichts drauf. Die gesetzliche Lohnerhöhung muss aber dann die vom entsprechenden Dienstjahr sein: Da es prozentmäßige KV-Erhöhungen sind, ist der Betrag dann natürlich höher, also machen die Dienstjahre trotz Überzahlung ein bisschen etwas aus.
Liebe Grüße
Biggi
Liebe Natascha!
Bei mir hat die WGKK einmal akzeptiert, dass MA nach Ausspruch der Kündigung – wir haben unterschreiben lassen – zum Arzt gegangen ist. Ich musste dann nicht länger zahlen. Es war ein längeres Leiden. MA hat sich gesund schreiben lassen und kam zur Arbeit (hatte Angst vor zu langem Krankenstand), wir haben dann aber trotzdem gekündigt – andere Gründe. Darauf hin ist MA natürlich gleich wieder zum Arzt.
Wie weit das „richtig“ war, dass Kündigung „vor Krankenstand“ akzeptiert wurde, weiss ich natürlich nicht.
Vielleicht probierst Du Zahlung bis Ende DV und machst eventuell Nachzahlung bei Beschwerde der GKK.
Liebe Grüße
Biggi
Liebe Gaby!
Mitversicherung ist mir nun klar – ohne Kinderbetreuungsgeld ist sie „nur so zu Hause“.
Freut mich, wenn ich helfen kann. Schreibe, wenn ich Zeit habe und die Fragen mir klar sind.
Oft gibt es Probleme, wo ich mir auch nicht sicher bin, selber recherchieren muss, genau durchdenken, die Mühe mache ich mir dann nicht – außer ich brauche selber eine Lösung.
Liebe Grüße und angenehme Arbeitswoche
Biggi
Liebe Gaby!
Lt. WKO ist eine einseitige Verkürzung der Karenz nicht möglich, geht nur einvernehmlich.
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=422470&dstid=0&titel=Mutterschaftskarenz
Mutterschutz hat sie immer – ob während Karenz oder während Beschäftigung.
Wenn sie wieder arbeitet, ist sie selber versichert, nicht mehr mitversichert. Während Karenz doch auch??
Nach der neuen Schwangerschaft muss man Karenz bzw. ETZ wieder neu vereinbaren, ob sie vorher da war oder nicht.
Ich hoffe, ich konnte noch ein paar nützliche Gedanken einbringen – alles genau durchzudenken, was warum besser oder schlechter ist (Karenz beenden oder nicht), ist kompliziert.
Liebe Grüße
Biggi
Liebe Stefanie!
Auf der Seite der WKO findest Du einen Mustertext für Karenzverlängerung:
http://portal.wko.at/wk/startseite_th.wk?dstid=0&sbid=137Bei Karenz melde ich auch immer nur am Anfang ab und bei Wiederkommen an. Wenn eine Karenz (auch verlängerte) in die andere übergeht, habe ich noch nie was gemeldet – Krankenkasse hat sowieso die Schwangerschaftsdaten.
Wichtig ist nur, dass man in der Lohnverrechnung die Mutterschutzzeiten extra eingibt, weil die als normale Beschäftigungszeiten zählen (Urlaub, Abfertigung, Jubiläum).
In der Lohnverrechnung lernt man nie aus. Es kommen immer wieder neue Fälle, außerdem ändern sich die Bestimmungen.
Liebe Grüße
Biggi
Lieber Roland!
War auf Urlaub, habe daher nicht antworten können.
Habe die Antwort, dass Feiertag nicht gezahlt wird, von mehreren Leuten erhalten – Herr von Bezirksstelle selber und Damen an Servicetelefon, außerdem derjenige, der ausgezahlt hat.
Sicher bin ich mir auch nicht, aber streite nicht wegen ein paar Euro.
Liebe Grüße
Biggi
Ja, Karenz geht bis zum vollendeten 2. Lebensjahr -> 24.4.13 (2. Geburtstag) ist richtiger Arbeitsbeginn nach Karenz.
Liebe Grüße
Biggi
Lieber Roland!
Die Entscheidung mit den Kalendertagen habe ich auch gelesen. Muss dann bei mir schauen, wie die Einstellung am sinnvollsten zu ändern ist. – Läuft ja schon lange auf Arbeitstage.
In der Beschreibung der Entgeltfortzahlung im DG-Info-Heft der Krankenkasse von Juni 2005 wird auf Arbeitstage umgerechnet.
Laut Wiener Bezirksstellen ist der 25.4. – obwohl schon „50%-Woche“ beginnt – noch als Feiertag zu sehen und voll zu zahlen. Die Auszahlung von 1 Tag Krankengeld 50 % ist richtig.
Liebe Grüße und besten Dank
Biggi
Liebe Roswitha!
Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind wie ein normales Gehalt/Lohn zu pfänden.
Infos gibt es auf der Homepage des Justizministeriums:
http://www.justiz.gv.at/internet/html/default/2c9484852308c2a60123ec387738064b.de.html
Liebe Grüße
Biggi
Liebe Gaby!
Das geringfügige BV ist ein ganz normales, wo die DN normalen U-Anspruch hat – beim Ende des gf BV auch an U-Konsum bzw. Auszahlung denken.
Vielleicht hast Du irgendetwas falsch eingestellt im BMD, vielleicht, weil die DN nun „doppelt“ da ist – Ich habe kein BMD, daher kann ich da nicht helfen.
Liebe Grüße und viel Erfolg bei der Problemlösung
Biggi
Liebe Andrea!
Ich hatte auch einmal so einen Fall. Da hat mir dann die Wirtschaftskammer gesagt, dass ich unbedingt mit der MA Kontakt aufnehmen muss, was los ist. Da es telefonisch nicht geklappt hat, habe ich einen eingeschriebenen Brief geschickt.
Da dieser „unbekannt“ retour kam, meldete ich sie mit vorzeitigem Austritt ab.
Später stellte sich heraus, dass sie übersiedelt ist und noch einmal in Karenz. Das war aber für mich nicht mehr relevant – Wirtschaftskammer gefragt -, da die DN verplichtet gewesen wäre, sich zum Karenzende zu rühren und auch die neue Adresse bekanntzugeben.
Schönen Arbeitstag
Biggi
Liebe Dani!
Wir haben auch elektronische Zeiterfassung.
Da ist es möglich, am Terminal alles zu buchen, was wir aber nicht machen.
Wir lassen die DN nur ein- und ausstempeln, ev. Dienstweg eingeben, für die, die öfter einen haben. Alles andere gebe ich im Programm ein.
Das ist also für die Mitarbeiter genauso „teppensicher“ wie eine alte Stempeluhr. Die MA haben ein Kärtchen, das sie zur elektronischen Stempeluhr hinhalten müssen, wenn sie kommen bzw. gehen.
Am besten, Du schaust Dir mehrere Zeiterfassungssysteme an. Das Programm im Hintergrund ist wichtig: Was wird wie eingegeben, welchen Auswertungen sind möglich.
Viel Glück bei der Suche
Biggi
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