biggi

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  • als Antwort auf: Krankenstand / Urlaub ?! #23790
    biggi
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      Es gibt die Meinung, dass man zwischen Krankenstand und Urlaub arbeiten muss. Das ist aber nicht richtig.
      Man kann gleich „vom Krankenstand in den Urlaub wechseln“, ohne Arbeitstag dazwischen. Das kommt immer wieder vor.

      Mit freundlichen Grüßen

      Biggi

      als Antwort auf: Kündigung im Krankenstand mit Dienstfreistellung #23711
      biggi
      Teilnehmer

        Hallo Nina!

        Urlaub ist Vereinbarungssache – muss nicht verbraucht werden. Im Krankenstand kann er nicht verbraucht werden. Die Firma muss Urlaubsersatzleistung zahlen (aliquot für das laufende Urlaubsjahr).

        Wenn die Entgeltfortzahlungspflicht der Firma beendet ist (mind. 6 Wo volles und 4 Wo halbes Entgelt), gibt es Geld von der Krankenkassa.

        Die Arbeiterkammer kann helfen, wenn die Firma nicht korrekt abrechnet, z.B. den Urlaub nicht zahlen will. Am besten, die Endabrechnung überprüfen lassen.

        Dienstfreistellung – nur für Zeiten nach Krankenstand relevant – wir oft gemacht. Da muss das Entgelt normal gezahlt werden. Wie schnell die Firma wegen der Widerrufbarkeit Dienstantritt verlangen kann, weiss ich nicht.

        Ich hoffe, ich konnte mit meinen Anmerkungen – genaue Erklärungen wären zu umfangreich – etwas helfen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Biggi

        als Antwort auf: Verrechnung von Minusstunden #23699
        biggi
        Teilnehmer

          Achtung auch auf die Geringfügigkeitsgrenze!
          Da hatte ich schon Probleme, der MA ist aber ausgetreten und hatte am Schluss zu wenige Stunden zum Abrechnen. (Da war flexible Arbeitszeit vereinbart). Er wurde auf Geringfügig umgestuft von der GKK.

          Also bitte nur so viel abziehen, dass DN voll versichert bleibt.

          Liebe Grüße

          Biggi

          P.S.: Bei uns werden Minusstunden oft mit Urlaub gegenverrechnet -> „Urlaub genommen“, indem die entsprechneden Stunden dem Zeitkonto gutgeschrieben werden.

          als Antwort auf: Lohnerhöhung nach Dienstjahren !!!! #23671
          biggi
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            Lieber Ingo!

            Wer bei einem Dienstjahr-Sprung immer noch genug verdient, bekommt da nichts drauf. Die gesetzliche Lohnerhöhung muss aber dann die vom entsprechenden Dienstjahr sein: Da es prozentmäßige KV-Erhöhungen sind, ist der Betrag dann natürlich höher, also machen die Dienstjahre trotz Überzahlung ein bisschen etwas aus.

            Liebe Grüße

            Biggi

            als Antwort auf: mündliche Kündigung und dann Krankenstand #23650
            biggi
            Teilnehmer

              Liebe Natascha!

              Bei mir hat die WGKK einmal akzeptiert, dass MA nach Ausspruch der Kündigung – wir haben unterschreiben lassen – zum Arzt gegangen ist. Ich musste dann nicht länger zahlen. Es war ein längeres Leiden. MA hat sich gesund schreiben lassen und kam zur Arbeit (hatte Angst vor zu langem Krankenstand), wir haben dann aber trotzdem gekündigt – andere Gründe. Darauf hin ist MA natürlich gleich wieder zum Arzt.

              Wie weit das „richtig“ war, dass Kündigung „vor Krankenstand“ akzeptiert wurde, weiss ich natürlich nicht.

              Vielleicht probierst Du Zahlung bis Ende DV und machst eventuell Nachzahlung bei Beschwerde der GKK.

              Liebe Grüße

              Biggi

              als Antwort auf: Ende karenz in der zweiten Schwangerschaft #23642
              biggi
              Teilnehmer

                Liebe Gaby!

                Mitversicherung ist mir nun klar – ohne Kinderbetreuungsgeld ist sie „nur so zu Hause“.

                Freut mich, wenn ich helfen kann. Schreibe, wenn ich Zeit habe und die Fragen mir klar sind.

                Oft gibt es Probleme, wo ich mir auch nicht sicher bin, selber recherchieren muss, genau durchdenken, die Mühe mache ich mir dann nicht – außer ich brauche selber eine Lösung.

                Liebe Grüße und angenehme Arbeitswoche

                Biggi

                als Antwort auf: Ende karenz in der zweiten Schwangerschaft #23639
                biggi
                Teilnehmer

                  Liebe Gaby!

                  Lt. WKO ist eine einseitige Verkürzung der Karenz nicht möglich, geht nur einvernehmlich.

                  http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=422470&dstid=0&titel=Mutterschaftskarenz

                  Mutterschutz hat sie immer – ob während Karenz oder während Beschäftigung.

                  Wenn sie wieder arbeitet, ist sie selber versichert, nicht mehr mitversichert. Während Karenz doch auch??

                  Nach der neuen Schwangerschaft muss man Karenz bzw. ETZ wieder neu vereinbaren, ob sie vorher da war oder nicht.

                  Ich hoffe, ich konnte noch ein paar nützliche Gedanken einbringen – alles genau durchzudenken, was warum besser oder schlechter ist (Karenz beenden oder nicht), ist kompliziert.

                  Liebe Grüße

                  Biggi

                  als Antwort auf: schwanger in karenz #20949
                  biggi
                  Teilnehmer

                    Liebe Stefanie!

                    Auf der Seite der WKO findest Du einen Mustertext für Karenzverlängerung:
                    http://portal.wko.at/wk/startseite_th.wk?dstid=0&sbid=137

                    Bei Karenz melde ich auch immer nur am Anfang ab und bei Wiederkommen an. Wenn eine Karenz (auch verlängerte) in die andere übergeht, habe ich noch nie was gemeldet – Krankenkasse hat sowieso die Schwangerschaftsdaten.

                    Wichtig ist nur, dass man in der Lohnverrechnung die Mutterschutzzeiten extra eingibt, weil die als normale Beschäftigungszeiten zählen (Urlaub, Abfertigung, Jubiläum).

                    In der Lohnverrechnung lernt man nie aus. Es kommen immer wieder neue Fälle, außerdem ändern sich die Bestimmungen.

                    Liebe Grüße

                    Biggi

                    als Antwort auf: Krankenstand Arbeiter – Anspruch #23609
                    biggi
                    Teilnehmer

                      Lieber Roland!

                      War auf Urlaub, habe daher nicht antworten können.

                      Habe die Antwort, dass Feiertag nicht gezahlt wird, von mehreren Leuten erhalten – Herr von Bezirksstelle selber und Damen an Servicetelefon, außerdem derjenige, der ausgezahlt hat.

                      Sicher bin ich mir auch nicht, aber streite nicht wegen ein paar Euro.

                      Liebe Grüße

                      Biggi

                      als Antwort auf: Berechnung der Karenz #23612
                      biggi
                      Teilnehmer

                        Ja, Karenz geht bis zum vollendeten 2. Lebensjahr -> 24.4.13 (2. Geburtstag) ist richtiger Arbeitsbeginn nach Karenz.

                        Liebe Grüße

                        Biggi

                        als Antwort auf: Krankenstand Arbeiter – Anspruch #23607
                        biggi
                        Teilnehmer

                          Lieber Roland!

                          Die Entscheidung mit den Kalendertagen habe ich auch gelesen. Muss dann bei mir schauen, wie die Einstellung am sinnvollsten zu ändern ist. – Läuft ja schon lange auf Arbeitstage.

                          In der Beschreibung der Entgeltfortzahlung im DG-Info-Heft der Krankenkasse von Juni 2005 wird auf Arbeitstage umgerechnet.

                          Laut Wiener Bezirksstellen ist der 25.4. – obwohl schon „50%-Woche“ beginnt – noch als Feiertag zu sehen und voll zu zahlen. Die Auszahlung von 1 Tag Krankengeld 50 % ist richtig.

                          Liebe Grüße und besten Dank

                          Biggi

                          als Antwort auf: Pfändung Urlaubsrem. #23568
                          biggi
                          Teilnehmer

                            Liebe Roswitha!

                            Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind wie ein normales Gehalt/Lohn zu pfänden.

                            Infos gibt es auf der Homepage des Justizministeriums:

                            http://www.justiz.gv.at/internet/html/default/2c9484852308c2a60123ec387738064b.de.html

                            Liebe Grüße

                            Biggi

                            als Antwort auf: Karenz und parallel Geringfügig – Urlaubsanspruch? #23560
                            biggi
                            Teilnehmer

                              Liebe Gaby!

                              Das geringfügige BV ist ein ganz normales, wo die DN normalen U-Anspruch hat – beim Ende des gf BV auch an U-Konsum bzw. Auszahlung denken.

                              Vielleicht hast Du irgendetwas falsch eingestellt im BMD, vielleicht, weil die DN nun „doppelt“ da ist – Ich habe kein BMD, daher kann ich da nicht helfen.

                              Liebe Grüße und viel Erfolg bei der Problemlösung

                              Biggi

                              als Antwort auf: Kein Dienstantritt nach Karenzende #23455
                              biggi
                              Teilnehmer

                                Liebe Andrea!

                                Ich hatte auch einmal so einen Fall. Da hat mir dann die Wirtschaftskammer gesagt, dass ich unbedingt mit der MA Kontakt aufnehmen muss, was los ist. Da es telefonisch nicht geklappt hat, habe ich einen eingeschriebenen Brief geschickt.

                                Da dieser „unbekannt“ retour kam, meldete ich sie mit vorzeitigem Austritt ab.

                                Später stellte sich heraus, dass sie übersiedelt ist und noch einmal in Karenz. Das war aber für mich nicht mehr relevant – Wirtschaftskammer gefragt -, da die DN verplichtet gewesen wäre, sich zum Karenzende zu rühren und auch die neue Adresse bekanntzugeben.

                                Schönen Arbeitstag

                                Biggi

                                als Antwort auf: Zeitaufzeichnungen #23512
                                biggi
                                Teilnehmer

                                  Liebe Dani!

                                  Wir haben auch elektronische Zeiterfassung.

                                  Da ist es möglich, am Terminal alles zu buchen, was wir aber nicht machen.

                                  Wir lassen die DN nur ein- und ausstempeln, ev. Dienstweg eingeben, für die, die öfter einen haben. Alles andere gebe ich im Programm ein.

                                  Das ist also für die Mitarbeiter genauso „teppensicher“ wie eine alte Stempeluhr. Die MA haben ein Kärtchen, das sie zur elektronischen Stempeluhr hinhalten müssen, wenn sie kommen bzw. gehen.

                                  Am besten, Du schaust Dir mehrere Zeiterfassungssysteme an. Das Programm im Hintergrund ist wichtig: Was wird wie eingegeben, welchen Auswertungen sind möglich.

                                  Viel Glück bei der Suche

                                  Biggi

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