biggi

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  • als Antwort auf: Fernbleiben ohne Karenzvereinbarung #24040
    biggi
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      Liebe Carmen!

      Ihr müsst zuerst versuchen, mit der DN Kontakt aufzunehmen, und klären was los ist.

      Ohne Geburtsdatum und -umstände (z.B. Kaiserschnitt) steht das wirkliche Ende des Mutterschutzes nicht fest.

      Die DN muss spätestens 8 Wochen nach der Geburt die Karenz melden.

      Also, vielleicht ist alles noch „legal“.

      Bis 4 Monate nach der Geburt besteht Kündigungs- und Entlassungsschutz.

      Also, zuerst klären – Anruf, Einschreiben -, dann kann man erst Lösungen suchen.

      Viel Erfolg

      Biggi

      als Antwort auf: Arbeitnehmerveranlagung 2012 #23947
      biggi
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        Liebe Blanca!

        Auf die Schnelle ein Bisschen was:

        Im Steuerbuch 2013 ist vieles erklärt: https://www.bmf.gv.at/Publikationen/_start.htm

        Freibetragbescheid: Wenn man jedes Jahr ähnliche Abschreibposten hat, kann man sich die bereits monatlich von der Steuer abziehen lassen. Den Bescheid gibt man dem Dienstgeber, der dann den Absetzbetrag bei der Lohnverrechnung berücksichtigt.

        Viele Leute wollen aber lieber einen größeren Betrag auf einmal, statt monatlich ein paar Euro mehr.

        So, ich habe noch viel zu tun.

        Liebe Grüße

        Biggi

        als Antwort auf: SB Parkplatz trotz privatem Parkpickerl? #23958
        biggi
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          Gerne.

          Wenn Ihr das gut dokumentiert, hoffe ich, dass Ihr keine Probleme damit habt.

          Sollte ein Prüfer anderer Meinung sein, muss er das gut begründen.

          Liebe Grüße

          Biggi

          als Antwort auf: SB Parkplatz trotz privatem Parkpickerl? #23956
          biggi
          Teilnehmer

            Lieber Axel!

            Meine Meinung dazu ist, dass er in seinem Fall, wo er auch auf der Straße vor der Firma „gratis“ parken darf, keinen Vorteil aus dem Dienstverhältnis hat.

            Der Sachbezug ist dafür, dass jemand einen Gratisparkplatz erhält, für den andere zahlen müssten.

            Euer DN hat ja seine „Parkberechtigung“ selber bezahlt. Er erspart sich nichts durchs Parken in der Garage.

            Für eine GPLA würde ich „Beweise“ in seinen Akt legen.

            Liebe Grüße

            Biggi

            als Antwort auf: UEL bei Pensionierung #24204
            biggi
            Teilnehmer

              Liebe Dani!

              Ja, wenn man eine komplette Summe „zerteilen“ muss, ist das mühsam. Bei meinem Lohnprogramm habe ich die UEL extra und kann leicht später Summen nennen. Außerdem habe ich einen Testdienstgeber angelegt, wo ich „herumrechnen“ kann.

              Hoffe, Du hattest geruhsame Feiertage – vielleicht auch noch Urlaub

              Biggi

              als Antwort auf: UEL bei Pensionierung #24202
              biggi
              Teilnehmer

                Liebe Dani!

                Ich habe als Netto das gemeldet, was durch die UEL mehr ausbezahlt wird und auf Rückfrage erklärt, dass da mehr Steuer ist, da die UEL zusammen mit dem laufenden Bezug versteuert wird.

                Wenn das Netto monatlich abgegrenzt gehört, würde ich nach Tagen aliquotieren.

                Liebe Grüße

                Biggi

                als Antwort auf: Auflösungsabgabe #24087
                biggi
                Teilnehmer

                  Habe jetzt gerade die Infos der NÖGKK gelesen über die Abgabe, die letzte Frage behandelt das Thema Pensionsanspruch:

                  http://www.noedis.at/portal27/portal/dgnoegkkportal/channel_content/cmsWindow?p_pubid=658243&action=2&p_menuid=73093&p_tabid=3

                  Liebe Grüße

                  Biggi

                  als Antwort auf: Kündigung während "verlängerter" Karenz #24137
                  biggi
                  Teilnehmer

                    Lieber Roland!

                    Danke für Deine Antwort.

                    Wollte nichts falsch machen und daher eine Bestätigung meiner Annahmen.

                    Verpöntes Motiv gibt es nicht, ihr Arbeitsplatz ist einfach gut besetzt.

                    Liebe Grüße

                    Biggi

                    als Antwort auf: Das Horten von Urlaub #24148
                    biggi
                    Teilnehmer

                      Liebe „Mitleidende“!

                      Das ist alles richtig.

                      Ich habe auch so „Spezialisten“, die kaum Urlaub nehmen.

                      Unser Lagerleiter schafft es aber immer wieder, seine Leute, nachdem sich die Geschäftsleitung übers Urlaubshorten aufgeregt hatte, doch zu Urlauben zu „überreden“. Zwingen kann man allerdings nicht.

                      Vielleicht läßt sich ja ein „Urlaubskraut“ züchten/finden, da ja für und gegen fast alles ein Kraut gewachsen ist.

                      Nicht im Sinne des Gesetzes ist eine „Urlaubsbörse“, wäre aber praktisch, da es andere Mitarbeiter gibt, die mit ihrem Urlaub nie auskommen.

                      Schönes Wochenende

                      Biggi

                      als Antwort auf: Exekution nach Beendigung des Dienstverhältnisses #24105
                      biggi
                      Teilnehmer

                        Ich glaube, ich habe in solchen Fällen meist so gemeldet, dass DN nicht mehr da.

                        Aber es ist ja auch kein Problem, das in die Drittschuldnererklärung zu schreiben und diese einzuschicken. Wenn DN keine Bezüge mehr erhält, braucht man ja sonst nichts ausfüllen.

                        Liebe Grüße

                        Biggi

                        als Antwort auf: Exekution nach Beendigung des Dienstverhältnisses #24103
                        biggi
                        Teilnehmer

                          Liebe Lydia!

                          Wenn er schon „ganz weg“ ist und nichts mehr von Euch bekommt, musst Du melden, dass er ausgetreten ist – geht auch formlos. Ausfüllen kannst Du ja nicht mehr viel.
                          Ignorieren darfst Du die Exekution nicht.

                          Sollten noch Zahlungen offen sein, müssten die gepfändet werden.

                          Liebe Grüße

                          Biggi

                          als Antwort auf: AlV-Beiträge im Zusammenhang mit Vergleichszahlungen #24215
                          biggi
                          Teilnehmer

                            Liebe Conny!

                            Entschuldige die späte Antwort, aber ich war weg.

                            SV-mäßig gehört der Juli 11 mit den neuen Zahlen neu gerechnet, also ALV auch geändert auf neue Verhältnisse (Sprünge lt. Grenzen von 2011!).

                            Liebe Grüße

                            Biggi

                            als Antwort auf: AlV-Beiträge im Zusammenhang mit Vergleichszahlungen #24213
                            biggi
                            Teilnehmer

                              Liebe Conny!

                              Das hängt davon ab, was wie verglichen worden ist, wie die Vereinbarung lautet.

                              Wenn Vorjahresmonate sv-mäßig aufgerollt werden müssen, ändert sich entsprechend der ALV-Beitrag.

                              Am Besten alles studieren, was über Vergleiche zu finden ist, es stehen auch einige Beiträge hier im Forum.

                              Mehr kann ich nicht helfen.

                              Viel Erfolg

                              Biggi

                              als Antwort auf: Pendlerpauschale bei Zweitwohnsitz #24330
                              biggi
                              Teilnehmer

                                Liebe Dani!

                                Ich mische mich da jetzt einfach ein.

                                Auf der Website des Finanzministeriums gibt es „Das Steuerbuch“ zum Downloaden:

                                https://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/_start.htm

                                Wahrscheinlich steht, wenn man sucht, sogar noch mehr, außer im Buch.

                                Liebe Grüße

                                Biggi

                                als Antwort auf: Anrechnung Vordienstzeiten für 6 Wochen Urlaub #24256
                                biggi
                                Teilnehmer

                                  Danke!

                                  Biggi

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