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Liebe Carmen!
Ihr müsst zuerst versuchen, mit der DN Kontakt aufzunehmen, und klären was los ist.
Ohne Geburtsdatum und -umstände (z.B. Kaiserschnitt) steht das wirkliche Ende des Mutterschutzes nicht fest.
Die DN muss spätestens 8 Wochen nach der Geburt die Karenz melden.
Also, vielleicht ist alles noch „legal“.
Bis 4 Monate nach der Geburt besteht Kündigungs- und Entlassungsschutz.
Also, zuerst klären – Anruf, Einschreiben -, dann kann man erst Lösungen suchen.
Viel Erfolg
Biggi
Liebe Blanca!
Auf die Schnelle ein Bisschen was:
Im Steuerbuch 2013 ist vieles erklärt: https://www.bmf.gv.at/Publikationen/_start.htm
Freibetragbescheid: Wenn man jedes Jahr ähnliche Abschreibposten hat, kann man sich die bereits monatlich von der Steuer abziehen lassen. Den Bescheid gibt man dem Dienstgeber, der dann den Absetzbetrag bei der Lohnverrechnung berücksichtigt.
Viele Leute wollen aber lieber einen größeren Betrag auf einmal, statt monatlich ein paar Euro mehr.
So, ich habe noch viel zu tun.
Liebe Grüße
Biggi
Gerne.
Wenn Ihr das gut dokumentiert, hoffe ich, dass Ihr keine Probleme damit habt.
Sollte ein Prüfer anderer Meinung sein, muss er das gut begründen.
Liebe Grüße
Biggi
Lieber Axel!
Meine Meinung dazu ist, dass er in seinem Fall, wo er auch auf der Straße vor der Firma „gratis“ parken darf, keinen Vorteil aus dem Dienstverhältnis hat.
Der Sachbezug ist dafür, dass jemand einen Gratisparkplatz erhält, für den andere zahlen müssten.
Euer DN hat ja seine „Parkberechtigung“ selber bezahlt. Er erspart sich nichts durchs Parken in der Garage.
Für eine GPLA würde ich „Beweise“ in seinen Akt legen.
Liebe Grüße
Biggi
Liebe Dani!
Ja, wenn man eine komplette Summe „zerteilen“ muss, ist das mühsam. Bei meinem Lohnprogramm habe ich die UEL extra und kann leicht später Summen nennen. Außerdem habe ich einen Testdienstgeber angelegt, wo ich „herumrechnen“ kann.
Hoffe, Du hattest geruhsame Feiertage – vielleicht auch noch Urlaub
Biggi
Liebe Dani!
Ich habe als Netto das gemeldet, was durch die UEL mehr ausbezahlt wird und auf Rückfrage erklärt, dass da mehr Steuer ist, da die UEL zusammen mit dem laufenden Bezug versteuert wird.
Wenn das Netto monatlich abgegrenzt gehört, würde ich nach Tagen aliquotieren.
Liebe Grüße
Biggi
Habe jetzt gerade die Infos der NÖGKK gelesen über die Abgabe, die letzte Frage behandelt das Thema Pensionsanspruch:
Liebe Grüße
Biggi
Lieber Roland!
Danke für Deine Antwort.
Wollte nichts falsch machen und daher eine Bestätigung meiner Annahmen.
Verpöntes Motiv gibt es nicht, ihr Arbeitsplatz ist einfach gut besetzt.
Liebe Grüße
Biggi
Liebe „Mitleidende“!
Das ist alles richtig.
Ich habe auch so „Spezialisten“, die kaum Urlaub nehmen.
Unser Lagerleiter schafft es aber immer wieder, seine Leute, nachdem sich die Geschäftsleitung übers Urlaubshorten aufgeregt hatte, doch zu Urlauben zu „überreden“. Zwingen kann man allerdings nicht.
Vielleicht läßt sich ja ein „Urlaubskraut“ züchten/finden, da ja für und gegen fast alles ein Kraut gewachsen ist.
Nicht im Sinne des Gesetzes ist eine „Urlaubsbörse“, wäre aber praktisch, da es andere Mitarbeiter gibt, die mit ihrem Urlaub nie auskommen.
Schönes Wochenende
Biggi
Ich glaube, ich habe in solchen Fällen meist so gemeldet, dass DN nicht mehr da.
Aber es ist ja auch kein Problem, das in die Drittschuldnererklärung zu schreiben und diese einzuschicken. Wenn DN keine Bezüge mehr erhält, braucht man ja sonst nichts ausfüllen.
Liebe Grüße
Biggi
Liebe Lydia!
Wenn er schon „ganz weg“ ist und nichts mehr von Euch bekommt, musst Du melden, dass er ausgetreten ist – geht auch formlos. Ausfüllen kannst Du ja nicht mehr viel.
Ignorieren darfst Du die Exekution nicht.Sollten noch Zahlungen offen sein, müssten die gepfändet werden.
Liebe Grüße
Biggi
Liebe Conny!
Entschuldige die späte Antwort, aber ich war weg.
SV-mäßig gehört der Juli 11 mit den neuen Zahlen neu gerechnet, also ALV auch geändert auf neue Verhältnisse (Sprünge lt. Grenzen von 2011!).
Liebe Grüße
Biggi
Liebe Conny!
Das hängt davon ab, was wie verglichen worden ist, wie die Vereinbarung lautet.
Wenn Vorjahresmonate sv-mäßig aufgerollt werden müssen, ändert sich entsprechend der ALV-Beitrag.
Am Besten alles studieren, was über Vergleiche zu finden ist, es stehen auch einige Beiträge hier im Forum.
Mehr kann ich nicht helfen.
Viel Erfolg
Biggi
Liebe Dani!
Ich mische mich da jetzt einfach ein.
Auf der Website des Finanzministeriums gibt es „Das Steuerbuch“ zum Downloaden:
https://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/_start.htm
Wahrscheinlich steht, wenn man sucht, sogar noch mehr, außer im Buch.
Liebe Grüße
Biggi
Danke!
Biggi
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