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24.4.2014 um 13:35 Uhr als Antwort auf: Abrechnung Krankenstände Angestellten (gem. § 8 AngG) #17310
Liebe Kollegen/Kolleginnen!
Ich hätte zu diesem alten Fall noch eine Verständnisfrage bzw. möchte eine Bestätigung.
Ich habe eine Angestellte (erst 1 Jahr da), die hatte im Dezember 1 Woche Arbeitsunfall (Ersterkrankung), jetzt ist sie seit Anfang März mit Freizeitunfall zu Hause.
Mein Lohnprogramm rechnet nun nach 6 Wochen (Dez + März) nur mehr 50 % Teilentgelt.
Das ist so, weil sie jetzt keinen Arbeitsunf. hat, sondern „normalen“ Krankenstand? Hätte sie jetzt einen Arbeitsunf., müsste sie 8 Wochen volles Entgelt bekommen?
Wenn der Krankenstand noch länger dauert, muss ich 4 Wo TE 50 % aus Grundanspruch zahlen, dann noch 1 Wo TE 50 % Folgeanspruch. Dann sind 10 Wochen gezahlt (5 Wo Rest vom vollen Anspruch + 5 Wo TE) und der Anspruch erschöpft. Stimmt das so?
Ich hoffe, ich kann mit meiner Frage auch anderen „geplagten“ Kolleginnen und Kollegen helfen, die ähnliche Probleme haben und wie ich das Forum gerne als „Nachschlagewerk“ nutzen.
Liebe Grüße
Biggi
5.11.2013 um 11:43 Uhr als Antwort auf: Lohnzettel bei länger als 1 monatigem unbezahlten Urlaub #23932Lieber Gerhard!
Ich hatte heuer bei Bildungskarenz (3 Monate) schon Probleme. Da bekam ich eine Mahnung, den fehlenden Lohnzettel zu schicken. Die Dame der WGKK hat dann doch keinen Lohnzettel gebraucht, weil das DV ja nicht beendet war. Da bin ich einfach stur geblieben, dass der erst am Jahresende fällig ist.
Ich habe vorher auch die diversen Infos zu dem Thema gesucht und nachgelesen, dass der Lohnzettel nicht bei Karenzbeginn fällig ist.
Liebe Grüße
Biggi
Lieber Roland!
Danke für die Bestätigung. Jetzt kann ich die MA beruhigt ihren Urlaub nehmen lassen, bevor sie die Karenz beginnt. Sie wollte keinesfalls Probleme mit dem Kinderbetreuungsgeld.
Da der Verdienst vom Oktober, wo der Mutterschutz aus ist, nicht zur Zuverdienstgrenze zählt, ist es jetzt sowieso nicht so knapp.
Liebe Grüße
Biggi
Weitere BV’s innerhalb eines Jahres sind ab dem 1. Tag MV-pflichtig, wenn sie prinzipiell MV-pflichtig sind. Die fallweisen Beschäftigungen sind somit nicht MV-pflichtig.
Biggi
Hallo Ingrid!
Ich konkretisiere Hubert:
Die PP bleibt für die Strecke zu Hause bis Einstiegstelle Verkehrsmittel in Wien bzw. Stadtgrenze. Nur in Wien gibt es stattdessen das Jobticket.
Da wird sich für die Ungarin wahrscheinlich nicht viel ändern – je nachdem wie weit sie in Wien fahren muss -, außer den KM für den Pendlereuro.
Noch guten Arbeitstag und schönes Wochenende
Biggi
Ja, es ist manchmal nicht so leicht, zu wissen, wo man etwas suchen soll.
Ich dachte mir, das müsste doch im Arbeitsbehelf stehen, und habe gezielt gesucht.
Ebenfalls schönen Arbeitstag
Biggi
Liebe Ingrid!
Pensionisten müssen nichts nachzahlen. Bei uns kommen „Jungpensionisten“ manchmal noch aushelfen.
Ich habe im Arbeitsbehelf der GKK noch extra gesucht: Das steht auf S. 82 ganz unten.
Liebe Grüße
Biggi
Hallo Andrea!
Es kommt auf die Arbeitslosenversicherungspflicht an, nicht auf die tatsächliche Beitragszahlung.
Liebe Grüße
Biggi
Liebe Inka!
Die SV-Beiträge sind normal abzuziehen und zu zahlen, da gibt es nur die Höchstbeitragsgrundlage.
Die Freigrenze gilt nur für die Steuer.
Liebe Grüße
Biggi
Liebe Namensvetterin!
Reisende dürfen ein niedriges Fixum haben, müssen dann aber durch die Provision insgesamt genug verdienen.
Wegen der neuen Dumpinggesetze sollte man jeden Monat drauf schauen, dass der KV-Gehalt erreicht wird – wurde mir so gesagt.
Liebe Grüße
Biggi
Lieber Rene!
Rechne Jubiläen auch mit Abrechnung Eintrittsmonat ab (auch, wenn am 1. eingetreten), allerdings überweise ich das Jubiläumsgeld extra und zwar so, dass es am Eintrittstag am Konto ist. Deshalb gab es bei mir noch keine Beschwerden.
Dass der DN bereits am Monatsletzten die Dienstjahre vollendet hat stimmt. Ich habe das nämlich bei einem Austritt gebraucht, da musste ich das Jubiläumsgeld zahlen – Austritt 31., Eintritt 1. vor 20 J.
Hoffe, das hilft Dir weiter. Vielleicht gibt es noch weitere Meldungen, wie Jubiläumsgelder gehandhabt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Biggi
Fein, dass ich doch mit etwas recht habe.
Sonst ging ich davon aus, dass man den „Nicht-SB“ gut argumentieren kann. Aber bei den ganzen Vorschriften ist nicht immer alles logisch und gerecht.
Ich hoffe, dass Axel auch unsere Diskussion verfolgt und „verwerten“ kann.
Wäre interessant, was das Finanzamt dazu sagt.
Liebe Grüße
Biggi
Lieber Helmut!
Ja, das ist blöd. DN zahlt für Parkplatz vor dem Haus, DG zahlt Garage. Das sind wirklich 2 verschiedene Dinge.
Dann müsste der DN offiziell auf den Garagenplatz verzichten und nur draussen parken. Das müsste doch gehen, wie beim Firmen-PKW, den man nicht privat nutzt.
Liebe Grüße
Biggi
Lieber Helmut!
Stimmt: So, wie es da steht, muss jeder zahlen – da wird wirklich nichts erwähnt.
Ich würde aber so argumentieren: Beim PKW-SB gibt es Abzüge für Zahlungen des DN, entweder, wenn er aufs Auto draufzahlt, oder wenn er für Privat-KM etwas zahlt. Warum soll er dann seine Kosten für das Parkpickerl nicht mit dem SB verrechnen? Auch, wenn es an dieser Stelle nicht erwähnt wird.
Da wird dann allerdings ein „Rest-SB“ herauskommen – oder ist das Pickerl so teuer?
Ist wirklich kein klarer Fall!
Liebe Grüße
Biggi
Liebe Carmen!
Wenn die DN nie irgendetwas von Karenz gesagt hat, hätte sie eigentlich kommen müssen.
Bei mir ist nur eine DN nach der Karenz nicht gekommen, die Adresse gewechselt hat und nicht erreichbar war. Da es „verlängerte“ Karenz war, konnte ich sie abmelden, Kündigungsschutz war vorbei. Das war „vorzeitiger Austritt“. Da hielt ich Rücksprache mit der Wirtschaftskammer.
Eure DN ist noch kündigungsgeschützt. Da bin ich nicht so versiert, ob man eine fehlende Karenzmeldung „bestrafen“ kann.
Leider kann ich in diesem Fall nicht mehr sagen.
Trotzdem viel Erfolg.
Liebe Grüße
Biggi
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