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Lieber Chris!
Auf der Seite der Arbeiterkammer sind die Steuersätze angeführt – siehe Link.
http://wien.arbeiterkammer.at/online/lohnsteuer-1248.html
Alles was mehr als das Normale versteuert wird, fällt natürlich in die höhere Steuerklasse, da sind die unversteuerten 10.000 ja bereits ausgeschöpft.
Es wird jeder Monat so versteuert, als wäre er 1/12 des Jahreseinkommens.
Schönen guten Morgen
Biggi
Lieber Chris!
Alles, was nicht durch das Jahressechstel gedeckt ist an Sonderzahlungen, wird mit dem Gehalt zusammen laufend versteuert. Da bleibt dann nichts übrig.
Mitarbeiter, die Jubiläumsgeld o.ä. bekommen haben, kommen auch öfter zu mir, weshalb sie nichts mehr ausbezahlt bekommen beim Weihnachtsgeld.
Bei einer Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) gleicht sich das wieder aus und es fließt Steuer zurück.
Liebe Grüße
Biggi
Hallo Ingrid!
War das DV auf 6 Monate befristet und läuft jetzt unbefristet weiter?
Wenn das nicht ein „echter Neueintritt“ war, würde ich eher die Sonderzahlung von Juni aufrollen als später nachzahlen. Die volle WR (für 9 Mon) im November ist jedenfalls o.k.
Da das bei mir nicht so vor kommt, ist das jetzt nur meine Meinung, keine erarbeitete „richtige“ Lösung.
Vielleicht hat aber jemand anderer Dein Problem und kann hier seine Lösung posten.
Schönen guten Morgen
Biggi
Danke dem Nachtarbeiter!
Beim Wortlaut im KV Handelsarbeiter ist es eh logisch, da steht „bei Betriebszugehörigkeit bis .. Jahre“ € xx. Nach Austrittsdatum ist der DN nicht mehr betriebszugehörig.
Wollte das Problem jedenfalls einmal ansprechen, da andere KVs andere Formulierungen haben. Außerdem kommt Kündigung im Krankenstand leider ziemlich oft vor. Bei uns sind allerdings die Umstände so, dass ich ohne schlechtes Gewissen kündigen konnte.
Schönen guten Morgen
Biggi
Es gibt hier vom Jänner einen Beitrag (Dienstreise: KM-Geld/Pendlerpauschale) – auf der Seite ziemlich unten -, der genau dieses Problem behandelt.
Liebe Grüße
Biggi
Nachtrag zu gestern:
Bei Austritten darf man die Woche mit dem Austrittsmonat nicht vergessen – hier ist die angefangene Woche relevant.
Hoffe, dass meine Tipps jemandem nützen.
Schon jetzt schönes Wochenende
Biggi
Eine späte Bemerkung zum Thema:
Ich habe gelernt, dass man die Sonntage zählt. Die volle Woche endet mit Sonntag, daher kann man so am leichtesten die Anzahlt der vollen Wochen inklusive der, wo der 1. ist, feststellen.Das stimmt.
Dazu gibt es in diesem Forum unter „außerbetriebliche Abrechnung“ schon einige Beiträge.
Biggi
Hallo Dani!
Habe zufällig das Problem gelesen.
Der Geringfügige war ja 4 Monate da (1.4.-31.7.) -> für 4 Monate jeweils UBH und WR. Für 3 Monate wurde UBH bereits bezahlt -> Nachzahlung fehlender Monat, WR alles (=aliquot für 4 M).
Hoffe, ich konnte helfen.
Gruß
Biggi
Liebe Birgit!
Die Krankenkasse hat Recht.
Es gibt bei Angestellten einen halben Anspruch, wenn der Grundanspruch erschöpft ist.
Im Heft „Dienstgeberinfo 2/06“ der WGKK – zu finden auf http://www.wgkk.at im Archiv als PDF-Datei – ist das ganz gut beschrieben.
Liebe Grüße von Deiner Namensvetterin
Birgit
P.S.: Habe selber immer wieder Probleme, wenn einmal Angestellte mehr Krankenstände haben.
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