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Lieber Roland!
Ich ging davon aus, dass Claudia „begünstigte Behinderte“ meint, was aber nicht der Fall sein muss. Behinderte ohne Bescheinigung, dass sie „begünstigt“ sind, sind natürlich wie jeder andere DN ohne Befreiungen abzurechnen.
Liebe Grüße
Biggi
DB-frei (auch DZ und Komm.-St.)
Schönes Wochenende
Biggi
Hallo Elisabeth!
Gleichzeitig bezahlt werden nur am gleichen Tag einlangende Pfändungen (haben gleichen Rang). Später einlangende Pfändungen werden erst bezahlt, wenn die vorherigen fertig sind. Die vorherigen Pfändungen sind in der Drittschuldnererklärung anzugeben.
Liebe Grüße
Biggi
P.S.: Ich habe Mitarbeiter, wo schon etliche Pfändungen warten. Da muss man dann aufpassen, welche wann eingelangt ist, dass man die richtige Reihenfolge einhält. Ich nummeriere die Pfändungen einfach.
Liebe Ruth!
Gefühlsmäßig würde ich alle geringfügigen und vollen Zeiträume einzeln anführen, z.B. 1/08 gf, 2-9 VZ, 10-11 gf, 12 VZ.
Im Arbeitsbehelf der Krankenkassen (z.B. unter http://www.wgkk.at unter Dienstgeber zu finden) sind Zusammenfassungen angeführt bei den Erklärungen zum Lohnzettel, ich finde die aber unlogisch. Vielleicht müsste ich mich aber nur länger damit beschäftigen.
Schönes neues Jahr
Biggi
Liebe Mimi!
Bei einem Gehalt von 900,- Euro entfällt der Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Es ist egal, für welche Arbeitszeit das Gehalt gezahlt wird. Es geht ausschließlich um Betragshöhen für die Kürzung.
Ein paar Hinweise zur Berechnung stehen auf den Seiten der Krankenkassen (Dienstgeberinfos A-Z), ebenso auf der Seite der Wirtschaftskammer (http://www.wko.at unter „Arbeit und Soziales“ – Sozialversicherung).
Noch schönes Restjahr 2008
Biggi
Die Rückstellungen werden für den Stichtag berechnet und zwar für alle, die da beschäftigt waren. Da macht es keinen Unterschied, ob das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr ident ist oder nicht.
Für die Abfertigungs-Rückstellung will mein Steuerberater auch immer wissen, was zum Bilanzstichtag an kommenden Austritten bekannt war und welche Summen dann bezahlt wurden.
Liebe Grüße
Biggi
Mit dem Einkommen sollte es sich ausgehen – habe aber nur grob gerechnet.
Sonderzahlungen werden allerdings schon berücksichtigt, aber bis zur Steuerfreigrenze (€ 2000,-) wieder abgezogen.
Nähere Hinweise zur Berechnung stehen im Steuerbuch 2009 auf der Website des Finanzministeriums
http://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/STB_09_D_WEB(2).pdf.
Liebe Grüße
Biggi
Vielleicht wurden UZ und WR nur bis Ende Nov. berechnet und der Dez. wird im Dez. nachgezahlt.
Urlaubszuschuss muss spätestens Ende Dezember bezahlt werden (für Leute, die in 2. Jahreshälfte eintreten). Wenn die Firma den jetzt schon gezahlt hat, dann umso besser für Dich, da Du das Geld schon einen Monat früher hast.
Ich zahle UZ erst im Dezember aus, aber frühere Auszahlungen sind nicht verboten.Schönen guten Morgen
Biggi
Ein aliquotes Gehalt für 4 Monate und 18 Tage bzw. für 138 SV-Tage (14.8.-31.12.).
Gruß
Biggi
P.S.: 13. Gehalt in selber Höhe steht Ende Dezember zu (Urlaubsgeld).
Wenn beim Einreichen das neue Gehalt bekannt ist, macht das wenig Sinn das alte, das ja während der ATZ nie bezahlt wird, zu melden.
Nur wenn Erhöhungen erst später feststehen, muss man vorher mit „irgendeinem“ Wert einreichen und nachträglich ändern.Schönen guten Morgen
Biggi
Liebe Mimi!
Jede Gehaltsänderung (ob so oder KV-Erhöhung) bewirkt auch eine Änderung des Zuschusses und gehört daher dem AMS mittels Änderungsmeldung (gibt es im Downloadbereich auf der AMS-Seite – Unternehmensbereich) gemeldet -> alles wieder neu rechnen im März und melden.
Liebe Grüße
Biggi
Liebe Maria!
Ich rechne ca. 100 Leute in 2 Firmen ab. Unser Programm heißt LGA und ist von der Firma Softwaretechnik (http://www.softwaretechnik.at). Man kann verschiedene Module kaufen und an den eigenen Bedarf anpassen. Es gibt eine gute Hotline-Betreuung und ein Jahresseminar, wo Programmneuerungen und Gesetzesänderungen besprochen werden.
Für Kleinfirmen gibt es eine Online-Variante – wurde einmal beim Jahresseminar vorgestellt.
Am besten, Kontakt aufnehmen und fragen, was für Dich sinnvoll ist in punkto Kosten-Nutzen.
Schönen guten Morgen
Biggi
Hallo Maria!
Da ich ein gutes Lohnprogramm verwende, kommen mir solche Fragen gar nicht in den Sinn. Aber ich habe versucht zu rekonstruieren, warum die ausgerechnete Lohnsteuer herauskommt.
Ich komme zwar nicht ganz Centgenau hin beim Selberrechnen, aber fast.
Mein Lohnprogramm macht es folgendermaßen: Bruttolohn minus SV-Beiträge minus Servicentgelt = Bemessung Lohnsteuer.
Die Bemessung dividiert durch 28, Steuer lt. täglicher Tabelle, diese wieder mal 28.Beim Pendlerpauschale nehmen die meisten Leute, was ich so weiß, im Zweifelsfall das höhere, also ab 60 bei genau 60.
Liebe Grüße
Biggi
Da die Prämie jetzt „extra hoch“ – sehr hohes Monatseinkommen – besteuert wurde, sollte beim Jahresausgleich was herausschauen. Die „Endbesteuerung“ des Einkommens wird auf Jahresbasis berechnet, und das Jahreseinkommen ist ja nicht so hoch wie im „Ausreißermonat“.
Liebe Grüße – Du bist nicht allein mit dem Problem (bei höherer Prämie/Jubiläumsgeld am Jahresanfang kommt schon beim Urlaubsgeld nichts mehr heraus)
Biggi
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