biggi

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  • als Antwort auf: personen mit besonderer Behandlung #21047
    biggi
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      Lieber Roland!

      Ich ging davon aus, dass Claudia „begünstigte Behinderte“ meint, was aber nicht der Fall sein muss. Behinderte ohne Bescheinigung, dass sie „begünstigt“ sind, sind natürlich wie jeder andere DN ohne Befreiungen abzurechnen.

      Liebe Grüße

      Biggi

      als Antwort auf: personen mit besonderer Behandlung #21044
      biggi
      Teilnehmer

        DB-frei (auch DZ und Komm.-St.)

        Schönes Wochenende

        Biggi

        als Antwort auf: Rang #21001
        biggi
        Teilnehmer

          Hallo Elisabeth!

          Gleichzeitig bezahlt werden nur am gleichen Tag einlangende Pfändungen (haben gleichen Rang). Später einlangende Pfändungen werden erst bezahlt, wenn die vorherigen fertig sind. Die vorherigen Pfändungen sind in der Drittschuldnererklärung anzugeben.

          Liebe Grüße

          Biggi

          P.S.: Ich habe Mitarbeiter, wo schon etliche Pfändungen warten. Da muss man dann aufpassen, welche wann eingelangt ist, dass man die richtige Reihenfolge einhält. Ich nummeriere die Pfändungen einfach.

          als Antwort auf: L16 bei Wechsel geringfügig TZ #20977
          biggi
          Teilnehmer

            Liebe Ruth!

            Gefühlsmäßig würde ich alle geringfügigen und vollen Zeiträume einzeln anführen, z.B. 1/08 gf, 2-9 VZ, 10-11 gf, 12 VZ.

            Im Arbeitsbehelf der Krankenkassen (z.B. unter http://www.wgkk.at unter Dienstgeber zu finden) sind Zusammenfassungen angeführt bei den Erklärungen zum Lohnzettel, ich finde die aber unlogisch. Vielleicht müsste ich mich aber nur länger damit beschäftigen.

            Schönes neues Jahr

            Biggi

            als Antwort auf: Arbeitslosenversicherung bei Teilzeit #20978
            biggi
            Teilnehmer

              Liebe Mimi!

              Bei einem Gehalt von 900,- Euro entfällt der Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Es ist egal, für welche Arbeitszeit das Gehalt gezahlt wird. Es geht ausschließlich um Betragshöhen für die Kürzung.

              Ein paar Hinweise zur Berechnung stehen auf den Seiten der Krankenkassen (Dienstgeberinfos A-Z), ebenso auf der Seite der Wirtschaftskammer (http://www.wko.at unter „Arbeit und Soziales“ – Sozialversicherung).

              Noch schönes Restjahr 2008

              Biggi

              als Antwort auf: Rückstellungen #20859
              biggi
              Teilnehmer

                Die Rückstellungen werden für den Stichtag berechnet und zwar für alle, die da beschäftigt waren. Da macht es keinen Unterschied, ob das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr ident ist oder nicht.

                Für die Abfertigungs-Rückstellung will mein Steuerberater auch immer wissen, was zum Bilanzstichtag an kommenden Austritten bekannt war und welche Summen dann bezahlt wurden.

                Liebe Grüße

                Biggi

                als Antwort auf: Alleinverdienerabsetzbetrag #20950
                biggi
                Teilnehmer

                  Mit dem Einkommen sollte es sich ausgehen – habe aber nur grob gerechnet.

                  Sonderzahlungen werden allerdings schon berücksichtigt, aber bis zur Steuerfreigrenze (€ 2000,-) wieder abgezogen.

                  Nähere Hinweise zur Berechnung stehen im Steuerbuch 2009 auf der Website des Finanzministeriums

                  http://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/STB_09_D_WEB(2).pdf.

                  Liebe Grüße

                  Biggi

                  als Antwort auf: 14. Gehalt #20459
                  biggi
                  Teilnehmer

                    Vielleicht wurden UZ und WR nur bis Ende Nov. berechnet und der Dez. wird im Dez. nachgezahlt.

                    als Antwort auf: 14. Gehalt #20458
                    biggi
                    Teilnehmer

                      Urlaubszuschuss muss spätestens Ende Dezember bezahlt werden (für Leute, die in 2. Jahreshälfte eintreten). Wenn die Firma den jetzt schon gezahlt hat, dann umso besser für Dich, da Du das Geld schon einen Monat früher hast.
                      Ich zahle UZ erst im Dezember aus, aber frühere Auszahlungen sind nicht verboten.

                      Schönen guten Morgen

                      Biggi

                      als Antwort auf: 14. Gehalt #20457
                      biggi
                      Teilnehmer

                        Ein aliquotes Gehalt für 4 Monate und 18 Tage bzw. für 138 SV-Tage (14.8.-31.12.).

                        Gruß

                        Biggi

                        P.S.: 13. Gehalt in selber Höhe steht Ende Dezember zu (Urlaubsgeld).

                        als Antwort auf: Altersteilzeit und Lohnerhöhung #20906
                        biggi
                        Teilnehmer

                          Wenn beim Einreichen das neue Gehalt bekannt ist, macht das wenig Sinn das alte, das ja während der ATZ nie bezahlt wird, zu melden.
                          Nur wenn Erhöhungen erst später feststehen, muss man vorher mit „irgendeinem“ Wert einreichen und nachträglich ändern.

                          Schönen guten Morgen

                          Biggi

                          als Antwort auf: Altersteilzeit und Lohnerhöhung #20903
                          biggi
                          Teilnehmer

                            Liebe Mimi!

                            Jede Gehaltsänderung (ob so oder KV-Erhöhung) bewirkt auch eine Änderung des Zuschusses und gehört daher dem AMS mittels Änderungsmeldung (gibt es im Downloadbereich auf der AMS-Seite – Unternehmensbereich) gemeldet -> alles wieder neu rechnen im März und melden.

                            Liebe Grüße

                            Biggi

                            als Antwort auf: Serviceentgelt #20898
                            biggi
                            Teilnehmer

                              Liebe Maria!

                              Ich rechne ca. 100 Leute in 2 Firmen ab. Unser Programm heißt LGA und ist von der Firma Softwaretechnik (http://www.softwaretechnik.at). Man kann verschiedene Module kaufen und an den eigenen Bedarf anpassen. Es gibt eine gute Hotline-Betreuung und ein Jahresseminar, wo Programmneuerungen und Gesetzesänderungen besprochen werden.

                              Für Kleinfirmen gibt es eine Online-Variante – wurde einmal beim Jahresseminar vorgestellt.

                              Am besten, Kontakt aufnehmen und fragen, was für Dich sinnvoll ist in punkto Kosten-Nutzen.

                              Schönen guten Morgen

                              Biggi

                              als Antwort auf: Serviceentgelt #20899
                              biggi
                              Teilnehmer

                                Hallo Maria!

                                Da ich ein gutes Lohnprogramm verwende, kommen mir solche Fragen gar nicht in den Sinn. Aber ich habe versucht zu rekonstruieren, warum die ausgerechnete Lohnsteuer herauskommt.

                                Ich komme zwar nicht ganz Centgenau hin beim Selberrechnen, aber fast.

                                Mein Lohnprogramm macht es folgendermaßen: Bruttolohn minus SV-Beiträge minus Servicentgelt = Bemessung Lohnsteuer.
                                Die Bemessung dividiert durch 28, Steuer lt. täglicher Tabelle, diese wieder mal 28.

                                Beim Pendlerpauschale nehmen die meisten Leute, was ich so weiß, im Zweifelsfall das höhere, also ab 60 bei genau 60.

                                Liebe Grüße

                                Biggi

                                als Antwort auf: Versteuerung Weihnachtsgeld #20873
                                biggi
                                Teilnehmer

                                  Da die Prämie jetzt „extra hoch“ – sehr hohes Monatseinkommen – besteuert wurde, sollte beim Jahresausgleich was herausschauen. Die „Endbesteuerung“ des Einkommens wird auf Jahresbasis berechnet, und das Jahreseinkommen ist ja nicht so hoch wie im „Ausreißermonat“.

                                  Liebe Grüße – Du bist nicht allein mit dem Problem (bei höherer Prämie/Jubiläumsgeld am Jahresanfang kommt schon beim Urlaubsgeld nichts mehr heraus)

                                  Biggi

                                Ansicht von 15 Beiträgen – 136 bis 150 (von insgesamt 160)