„Abmeldung“ bei der GKK mit Beginn der Schutzfrist – Ende Entgelt.
Dienstverhältnis ist natürlich aufrecht geblieben.
Für die Zeit der Schutzfrist wurde auch der U-Anspruch unter Berücksichtigung des tatsächlichen Geburtstermines berechnet.
Dass die DN´in ihre vollen Bezüge bei Verbrauch des Urlaubes weiter erhält ist mir natürlich klar. Aber sie verkürzt ja dadurch ihre Karenzzeit – eben mit Ablauf des zweiten Lebensjahres des Kindes.