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30.9.2012 um 15:36 Uhr #24220
Befristung hätte ohnehin keinen Sinn. Siehe hier:
Auflösungsabgabe – Wie erfolgt die Umsetzung in der Praxis?
http://www.noedis.at/portal27/portal/dgnoegkkportal/channel_content/cmsWindow?p_pubid=656984&action=2&p_menuid=73093&p_tabid=327.9.2012 um 20:18 Uhr #24218http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=675660&dstid=686
http://derstandard.at/1333185037229/Personal-Moves-Schlecht-gemacht-Neue-Aufloesungsabgabe
Wann ist die Auflösungsabgabe nicht zu entrichten?
Es ist keine Auflösungsabgabe zu leisten, wenn1.das (freie) Dienstverhältnis auf höchstens sechs Monate befristet war
………..13.9.2012 um 15:46 Uhr #24305Das FA wird wohl die letzte endgültige korrekte Rechnung machen.
Der DN muß sich hoffentlich keine Sorgen machen, deswegen zu viel Steuern zu bezahlen.13.9.2012 um 15:39 Uhr #24275http://www.jusline.at/68_Besteuerung_bestimmter_Zulagen_und_Zuschl%C3%A4ge_EStG.html
Absatz 5, Punkt 7, sollte möglich sein
12.9.2012 um 9:21 Uhr #24230oder ergänzend das noch:
http://forum.boeb.at/forum/16823/Ladnerin-im-Lebensmittelhandel12.9.2012 um 9:09 Uhr #24229Vielleicht hilft das.
http://www.ars.at/forum/read.php?2,234807.9.2012 um 12:19 Uhr #2424018 mal 7,6 (38 dividiert durch 5) wären 136,8 erworbene Urlaubsstunden.
Dividiert durch 5 Stunden (neue Arbeitstage) wären 27,36 Urlaubstage alt. Das wird wenn ich richtig liege aufgerundet.So würde ich es machen, das ist fair und korrekt. Sie bekommt deswegen ja um keinen Euro mehr!
Ob bei weiteren Angaben die Zahlen ein wenig anders wären, kann ich nicht sagen. Karenz kein Wachsen des Anspruchs, Mutterschutz ja, und zwar mit Vollzeitanspruch wahrscheinlich.
Das aktuelle Urlaubsjahr wird aber kaum 10 volle Tage sein, denn da müßte mit der Arbeitsaufnahme nach Karenzende auch ein neues Arbeitsjahr beginnen. Das Neue natürlich schon.7.9.2012 um 10:26 Uhr #24238Angaben sind mir nicht ganz klar.
38 Stunden Wochen vorher? Fünf Tage in der Woche?
Und jetzt 10 Stunden Woche? Wieviele Tage in der Woche?
Urlaubsanspruch 5 Wochen?Vom erworbenenen Anspruch darf nicht verloren gehen, einfach gesagt. In diesem Sinne umrechnen.
Arbeitsjahrbeginn wann? Aliquotieren den Anspruch. Und Mutterschutz nicht vergesssen, da wächst der Anspruch.
Vielleicht hilft das weiter, das wurde aber hier schon öfter behandelt.
http://forum.lindeonline.at/viewtopic.php?f=6&t=28089&sid=06214e5de57f77b6d9c234e507a15395
7.9.2012 um 8:34 Uhr #24242Leider nur Theorie nun, aber ich erinnere eine Diskussion mit dem Vortragenden, aber wird da nicht zuerst die SV im sonstigen Bezug gerechnet und dann erst der laufende Bezug?
Diskussion war, weil diese Variante die Bemessungsgrundlage für den günstigeren Steuersatz gemindert hat, zum Nachteil des Arbeitsnehmers, hier also nichts von Günstigkeitsprinzip.3.9.2012 um 8:22 Uhr #24245Es wird nur angerechnet was aufgezählt wird, daher Kündigungsfrist, Krankheitsfall, Urlaubsausmaß, was die erste Karenz und bis zu 10 Monaten betrifft.
Ein Blick in den KV lohnt aber, mir ist einer bekannt, der geht über die 10 Monate weit hinaus.Mutterschutz wird eingerechnet. Immer. Voll. Wird in diese 3 Jahre hinzugerechnet, kann damit über diese drei Jahre also kommen.
Für Jubiläum so wie ich es deute, Mutterschutz ja, Karenz nein, es sei denn es steht im KV oder in dieser Vereinbarung ganz klar, dass die ersten 10 Monate oder gar nocht mehr, hinzugerechnet werden.
31.8.2012 um 11:34 Uhr #24257Geklärt? Möglich ist beides. KV leider nicht zur Hand. Könnte auch sein, dass nur das Höchste anwendbar ist.
Die Samstag Zulage / Zuschlag hat noch nichts mit einer Überstunden zu tun.
Wenn dann die Samstag Stunden Überstunden sind, dann ist eher interessant – sollte aus dem hervorgehen – ob dies kumulativ berechnet wird. Aber da der KV Gastgewerbe gefühlsmäßig nicht so toll ist, schätze ich dass es bei der einfachen Berechnung bleiben wird. Denke aber doch, dass ihre Kollegin richtig liegt.30.8.2012 um 13:50 Uhr #24250der fiktive Lohn vor der Erkrankung ist korrekt.
Vervielfachermethode muss grundsätzlich immer in Betracht gezogen werden, weil das für den AN günstigere genommen werden muss. Normal (oder fast immer) fährt man mit den 6 % besser.In den KV auch schauen, lange Krankheit kann Folgen haben. Sonderzahlung Kürzung?
30.8.2012 um 12:06 Uhr #24249Also der Link sollte gehen.
Anderer Weg. Gib zuerst rechts oben BUAK ein, und dann bei diese Ergebnisse durchsuchen, Urlaubsentgelt.
Dann kommen genügend Links noch.
Link ist im ist Re: Baugewerbe / Arbeiter enthalten.Aber schau einfach weiter, was Dir weiterhelfen kann.
29.8.2012 um 15:29 Uhr #24247so lernt man selbst weiter.
Lies hier weiter.29.8.2012 um 11:23 Uhr #23278Stimmt der letzte Satz?
Wie ist dann ein Rückersatz des Arbeitslosengeldes möglich wenn nach einer fristlosen Entlassung es in einem Gerichtsverfahren doch in eine Kündigungsentschädigung mündet. Die ersten drei Monate stehen ihm voll zu, aber danach wird angerechnet, oder? -
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