Babsy

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  • #20646

    Hallo Roland,

    ja, es handelt sich grundsätzlich um den Fall , den Bernhard beschreibt. In unserem Fall ist es nicht der Beginn eines neuen Dienstverhältnisses, sondern während des bestehenden Dienstverhältnisses (Abfertigung neu) bekommt ein Dienstnehmer einen Firmen-PKW und muss dafür auf einen Teil seines Gehalts verzichten. Dieser Dienstnehmer sieht in Höhe der (Brutto-) Gehaltsreduktion einen Kostenbeitrag (im Fall von Bernhard: 5.400 brutto minus 5.000 brutto = 400 brutto Gehaltsreduktion), den er von seinem Sachbezug abgezogen haben möchte. Das Finanzamt sieht das aber, wie gesagt, nicht so. Was macht es für einen Unterschied ob es sich um ein neues DV handelt oder ein bereits bestehendes? Gerade bei einem neuen DV kann ich mir nicht vorstellen, dass das bei der Finanz durchgeht, denn warum vereinbaren Bernhard und sein Dienstgeber nicht, dass er eigentlich ein Gehalt von 5.600 bekommen hätte, der Kostenbeitrag somit 600 wäre und er gar keinen Sachbezug mehr zu besteuern hätte? Ich glaube einfach, dass es einen Unterschied machen muss, ob ein Dienstnehmer einen Kostenbeitrag zahlt (von seinem Nettogehalt, von dem bereits Abgaben entrichtet wurden) oder ob er sich eine Bruttoersparnis als Kostenbeitrag abzieht. Wäre also ein großer Erfolg, wenn wir die Bruttoreduktion als Kostenbeitrag durchbringen würden!

    Danke für deine Hilfe!

    Barbara

    #20648

    Hallo Roland,

    das Finanzamt sieht das leider nicht so. Wir haben gerade diesen konkreten Sachverhalt vom Finanzamt prüfen lassen – Ergebnis: Gehaltsreduktionen werden nicht als Kostenbeitrag angesehen. Grund dafür ist, dass ich mir durch die Bruttogehaltsreduktion einiges an Abgaben ersparen würde, was im Fall der Bezahlung eines Kostenbeitrages, der ja immer vom Nettogehalt erfolgt, nicht der Fall ist.

    Fraglich ist, ob es dann möglich wäre, die Bruttogehaltsreduktion in eine Nettogehaltsreduktion umzurechnen und diesen Betrag als Kostenbeitrag in Abzug zu bringen?

    Danke im Voraus!

    LG
    Barbara

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