Hallo Roland,
vielen herzlichen DANK für Deine schnelle Antwort. Hab´s wegen der „fehlenden“ Betriebsveranstaltung fast befürchtet.
DANKE nochmals und liebe Grüße.
Arno
Hallo Roland,
verstehst Du diese Antwort, die ich soeben erhalten habe?
Keine Ahnung was und vorallem wer das ist.
Liebe Grüße
Arno
Hallo Roland,
vielen, vielen herzlichen DANK für Deine wie immer kompetenten Auskünfte – hast mir sehr damit weitergeholfen.
Liebe Grüße
Arno
Hallo Roland,
DANKE für Deine Antwort einstweilen.
Liebe Grüße!
Arno
Hallo Rainer,
vielen herzlichen Dank für Deine Bemühungen!!
Liebe Grüße!
Arno
Hallo Herr Kraft,
vielen Dank für Ihre präzise Beantwortung.
Glauben Sie aus Ihrer Berufspraxis, würde die „gesetzliche“ Abfertigung im Ausmaß von 12 Monatsentgelten in Form einer „Mischberechnung“ durchgeführt werden, dass mir die Finanz da auf die Füße steigen würde.
Wie könnte so eine Mischberechnung aussehen, wenn die Mitarbeiterin von 1975 bis 09/1997 als Vollbeschäftigte bzw. von 10/1997 bis 10/2006 als Teilzeitbeschäftigte arbeitete? Könnte dieser Wert prozentuell ermittelt werden? z.B. betrug in diesem Fall der Anteil des gesamten Dienstverhältnisse an Vollbeschäftigung 70,93% bzw. für die Teilzeitbeschäftigung 29,07%
Bitte Sie nochmals um Hilfe, da Sie in meinem Fall die letzte Rettung sind.
Vielen Danke und Liebe Grüße!!
Arno
Hallo Herr Kraft,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Wäre in meinem Fall überhaupt ein Heizkostenzuschlag anzusetzen, da die Heiz- und Warmwasserkosten im Mietvertrag pauschal geregelt wurden.
Allerdings ist der Wert des pauschalen Betrages geringer als der Wert mit 0,58 pro Quadratmeter.
Ich glaube, meine Fälle sind ziemlich knifflig.
Liebe Grüße!
Arno