aphrodite

Verfasste Forenbeiträge

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  • #21178

    Vielen Dank für deine Antwort.

    Aber es kann ja zumindest nicht schaden, einmal mit einem bösen Brief beim DN die Summe zu urgieren und rechtliche Schritte anzudrohen? Was meint ihr?

    #21092

    Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

    #21089

    Hallo Roland!

    Vielen Dank für deine Antwort.
    Da uns die Zahlen, aufgrund derer der Bonus berechnet wird und aufgrund derer sich entscheidet, ob der Mitarbeiter diesen zusätzlichen Bonus erhält immer erst im darauffolgenden Monat zur Verfügung stehen, können wir den Bonus erst in diesem Monat auszahlen. Wurde auch mit den Mitarbeitern so vereinbart – der Anspruch wird sozusagen erst mit Jänner wirksam. Die Mitarbeiter bekommen ihn dann immer mit der entsprechenden Monatszahlung (Jänner, April, Juli, Oktober) ausbezahlt.

    Für unsere ausgeschiedene Mitarbeiterin wäre das dann sozusagen keine Nachzahlung, sondern die Auszahlung eines Anspruchs der im Jänner noch zusätzlich entstanden ist. Das müsste doch möglich sein oder?

    Wie wäre es zB in diesem Fall:
    Wir bezahlen den Bonus nicht aus. Mitarbeiterin fordert ihn aber im März ein. Wie würde das dann abgerechnet? Müssten wir dann auch den Dezember korrigieren? Prinzipiell handelt es sich ja um keinen Anspruch für Dezember, sondern für Jänner.

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