Laut einer Vereinbarung gebührt der Fahrtkostenersatz im Ausmaß von elf Zwölfteln des Betrages, der den Eigenanteil (Selbstbehalt) übersteigt.
Muss ich auch in diesem Fall, obwohl ich nur 11 Zwölftel rechne, ein Monat sv-pflichtig abrechnen?
Danke für die Hilfe!
lg
Andrea