Danke für Euere Antworten.
Mir geht es aber darum, ob er nochmals Anspruch auf Abfertigung hat, wenn er vorher schon den gesamten Abfertigungs-anspruch (12 Monatsentgelte) bekommen hat und die Unterbrechungszeit zwischen altem und neuem Dienstverhältnis nur 1 Monat und 3 Tage waren?
Laut OGH gibt es einen Entscheid, wo die Abfertigung eines früheren DV beim selben AG auf die nun zustehende Abfertigung angerechnet wird.
Meines Erachtenes bedeutet dies, dass er jetzt keinen Abfertigungsanspruch mehr hat. Dies das so richtig?
Zweite Frage wäre: darf ich ihm eine freiwillige Abfertigung ausbezahlen?
Bitte um Eure Hilfe!
Danke Andrea