Danke für Euere Antworten.
Mir geht es aber darum, ob er nochmals Anspruch auf Abfertigung hat, wenn er vorher schon den gesamten Abfertigungs-anspruch (12 Monatsentgelte) bekommen hat und die Unterbrechungszeit zwischen altem und neuem Dienstverhältnis nur 1 Monat und 3 Tage waren?
Laut OGH gibt es einen Entscheid, wo die Abfertigung eines früheren DV beim selben AG auf die nun zustehende Abfertigung angerechnet wird.
Meines Erachtenes bedeutet dies, dass er jetzt keinen Abfertigungsanspruch mehr hat. Dies das so richtig?
Zweite Frage wäre: darf ich ihm eine freiwillige Abfertigung ausbezahlen?
Bitte um Eure Hilfe!
Danke Andrea
Super!
Vielen Dank für Deine schnelle Hilfe!
lg Andrea
Danke!
Danke für dein Kommentar.
Werde es ausprobieren. 😉
Danke Andrea
Danke für Deine Hilfe!
Eine Frage hätte ich noch: Wie weit zurück kann man eine Arbeitnehmer-
veranlagung wieder aufrollen.
Für die letzten 5 Jahre habe ich beim Finanzamt schon eine Aufrollung
der Einkommenssteuerbescheide beantragt, da Sonderausgaben vergessen wurden, zu beantragen.
Nur kann ich noch weiter retour gehen? Es wurde nämlich vergessen, das Sonderausgabenerhöhungspauschale für 3 Kinder zu beantragen.
Danke Andrea