AlVG

Verfasste Forenbeiträge

Ansicht von 1 Beitrag (von insgesamt 1)
  • Autor
    Beiträge
  • #22487

    Sehr geehrter Herr Gerhartl !

    In einer Aussendung der AK – Oberösterreich vom 03.01. 2011 ( Hompage AK OÖ ) wurden 2010 über 70 ( ! ) Bescheide der regionalen Geschäftsstellen des AMS- OÖ durch die Oberbehörde aufgehoben, weil Zuweisungen zu Maßnahmen wie Kurse , Schulungen für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt für „Kunden“ des AMS- OÖ vorgenommen wurden, nicht den gesetzlichen Bestimmungen des AlVG entsprachen.

    Es liegt somit die Annahme nahe , dass offenbar in den regionalen Geschäftsstellen des AMS OÖ Vollzugsdefizite vorliegen, ansonsten es nicht zu so vielen Aufhebungen von Bescheiden durch eine AMS Oberbehörde gekommen.

    Fragen :

    Sind Ihnen solche Zahlen auch in anderen Bundesländer bekannt ?
    Wenn ja , in welchen Bundesländern und wie viele.

    Werden in anderen Bundesländern gemäß einer Dienstanweisung vom 31.03.2005 GZ LGSW / SfA/ ALV / 0552 / 2005 des AMS die Verfahren nach § 9 und 10 AlVG entsprechend so vollzogen wie es § 9 Abs. 8 AlVG und die Rechtsprechung des VwGH vorsieht ?

    Welche Ermittlungs-und Begründungs – Pflichten hat das AMS bevor eine Zuweisung zur Maßnahme einer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt oder einer Maßnahme zur Nach- oder Umschulung , getroffen werden und dem AMS Kunden ein Maßnahmenauftrag erteilt wird ?

    Hat der AMS Kunde das Recht auf Erlassung eines Feststellungsbescheides über die Zuweisung der Maßnahme , bevor eine Bezugssperre verhängt wurde.

    Welche Gründe können vom AMS Kunden geltend gemacht werden , wenn das AMS vor der Zuweisung einer Maßnahme seinen Verpflichtungen nicht oder nur unvollständig nachgekommen ist.

    In Erwartung auf Ihre fachkundige Antwort verbleibe ich
    mfg.AlVG

Ansicht von 1 Beitrag (von insgesamt 1)