1231sandy

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  • #21019

    Unser Außendienstmitarbeiter (Geschäftsführer)hat seinen Dienstort in OÖ die Betriebsstätte liegt in Wien.
    D.H. Mittelpunkt der Tätigkeit ist OÖ


    >richtig?
    Aber er ist zur Zeit seit Jänner mindestens 4-5x in der Woche am Dienstort Wien.
    Wird da nicht der Mittelpunkt der Tätigkeit automatisch Wien oder erst nach einem halben Jahr.
    Und wie sieht es aus ab dem 13 Tag? Nur mehr da lt. KV steuerfreie Betrag von € 14,40?
    Danke für eure Hilfe

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