Liebes Forum!
Habe nur eine kurze Frage zur Zwölftelbegünstigung bei Auszahlung einer Abfertigung Alt.
Der DN hat inkl. Vordienstzeiten 26 Jahre.
Die Zwölftelregelung berechnet sich ja 12*4.650,00 (HBMGL 2015) = 55.800,00*3 = 167.400,00.
Muss ich von diesem Betrag ( 167.400,00) nun die Gesetzliche Abfertigung und auch den Teil der Viertelregelung abziehen? Der restliche Betrag gilt dann noch mit der 6% Versteuerung. Der Rest welcher von der freiwilligen Abfertigung übrig bleibt ist dem laufenden Steuertarif zu unterwerfen??
Liege ich mit meiner Annahme richtig?
Vielen Dank für eure Infos.