Zweites Dienstverhältnis

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  • #14804

    Hallo,

    mein Arbeitgeber hat eine zweite Firma gegründet und will jetzt mein derzeitiges Arbeitsverhältnis „teilen“, d.h. mich in Zukunft in beiden Firmen zu je der Hälfte (Gehalt und Arbeitszeit) einstellen.

    Kann mir jemand sagen, was ich hier beachten sollte bzw. ob das irgendwelche Nachteile für mich haben kann?

    Danke

    Paul

    #20745

    Hallo Paul,

    das kommt auf deinen Verdienst an.

    Wenn du von Seiten der Sozialversicherung her bereits über der HBGL z.B. 7.000 Euro verdienst würdest du plötzlich nicht mehr von 3.840,00 die Sozialversicherungsbeiträge zahlen sondern von jeweils 3.500 Euro bei jeder Firma. Du kannst zwar meines Wissens nach einen Teil von der Gebietskrankenkasse rückerstatten lassen, aber nicht das ganze.

    Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung wenn deine beiden Bezüge am Jahresende vom Finanzamt zusammengerechnet werden kannst du mit einer Nachzahlung rechnen, da du ja für jeweils die Hälfte deiner Bezüge weniger Lohnsteuer zahlst als wenn dein Dienstgeber deinen Bezug in Summe versteuert.

    Bist du Abfertigung alt oder neu? Im Fall der Abfertigung alt würde ich sehr genau aufpassen, dass dein Dienstgeber nicht beabsichtigt dein Dienstverhältnis in einer Firma auf 20h zu reduzieren und dich in der zweiten Firma „NEU“ eintreten zu lassen mit Abfertigung neu.
    Sonst würde im Falle der Abfertigungswirksamen Beendigung deine Abfertigung nur mehr vom halben Gehalt berechnet werden.

    Sprich noch mal mit deinem Dienstgeber wie er sich das vorstellt?
    Wenn du nicht über der HBGL verdienst hast du von der SV her keine Probleme.
    Wenn du mit einer Steuernachzahlung schon im vorhinein rechnest kannst du schon freiwillig vierteljährliche Einkommenssteuervorauszahlungen an dein Finanzamt leisten, dann hast du nicht am Jahresende alles auf einmal zu zahlen,

    lg sabine

    #20746

    Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Die Sache mit der Arbeitnehmerverlanlagung ist schon klar, hier ist mir bewusst, dass ich den“Netto-Mehrverdienst“ an das Finanzamt zurückzahlen muss.
    Abfertigung ist „neu“, d.h. hier sollte es auch keine Probleme geben.
    Was noch an Fragen übrigbleibt, ist: was passiert bei einer ev. Kündigung meinerseits? Muss ich dann ev. mit Nachteilen rechnen?

    #20747

    könnte mir nur vorstellen das du mit nachteilen bei einer kündiung deinerseits rechnen musst, wenn du z.b. beim 1. dienstverhältnis viel offenen urlaub hast und dich dein dienstgeber beim 2. dienstverhältnis so behandelt als seist du neu eingetreten.

    damit du fair behandelt wirst, sollte dir dein dienstgeber beim 2. dienstverhältnis alles voll anrechnen und dich genau gleich wie beim ersten behandlen.
    d.h. gleiche vordienstzeiten für einstufung, urlaub, krankenstand usw. sowie gleichen urlaubsstand offen, dann sollte dir kein nachteil daraus erwachsen,

    lg sabine

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