zuviel ausbezahlter Arbeitslohn

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  • #14419

    Heute ist der DG draufgekommen, dass wir den DN seit 11/2007 mit 38,5 STunden abrechnen. Er arbeitet aber nur 25 STunden. Darf ich den Lohn der zuviel ausbezahlt worden ist, einfach so rückrechnen? Hält im guten Glauben verbraucht?

    #19911

    Hallo Susanne!

    Ich würde in diesem Fall schon probieren rückzurechnen.
    Das ist ein so auffälliger Fehler, den auch ein Laie problemlos erkennen sollte, somit ist m.E. ein gutgläubiger Verbrauch nicht haltbar, vor allem dann, wenn der DN über sein ihm zustehendes bzw. tatsächlich abgerechnetes Entgelt Bescheid weiß (Dienstvertrag oder -zettel sowie ordnunsgemäße Abrechnung).

    LG

    #19912

    Sehe ich auch so, muss ja aufgefallen sein, denn der Unterschied ist ja doch recht groß!

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