Zuverdienst KBG

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 18 Jahre von grasy.
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  • #13411

    Wenn jemand von Jänner bis Mitte Dezember (dann ist das Kind 30 Monate) KBG erhält – darf er in der Zeit von Juni bis Dezember insgesamt € 11900,- brutto + SZ verdienen? Ist die Umlegung des Verdienstes auf das gesamte Jahr zulässig?

    #17555

    Hallo Grasy!

    Meine Berechnung ergibt, dass die Zuverdienstgrenze nicht überschritten wird.

    Sie schaut wie folgt aus:

    11.900,00 Brutto lfd. von Juni – Dez. (OHNE SZ!)
    2.142,00 – z.B. 18% SV-DNA für Ang.
    9.758,00 = Einkommen zur Bemessung
    : 12 (Anzahl der Monate, für die KBG bezogen wird)
    813,17
    243,95 erhöhen um 30%
    1.057,12 monatlich
    x 12 für Hochrechung auf 1 Jahr


    12.685,40
    ======

    Ergebnis: Die Zuverdienstgrenze von € 14.600,– wird nicht überschritten.

    Eins ist noch unsicher. Du schreibst, dass KBG bis Mitte Dezember bezogen wird. Entscheidend ist, ob für mehr als die Hälfte des Monats Dezember, dann wird mit 12 Monaten gerechnet, sonst nur mit 11.
    Aber auch das wäre kein Problem, da auch in diesem Fall die Zuverdienstgrenze nicht überschritten wird (Ergebnis = € 13.838,62)

    LG und schönen Abend

    #17556

    Das KBG wird bis 16.12. bezogen – dann rechne ich also mit 12 Monaten. Ich bin auch zu diesem Ergebnis gelangt. Danke für deine Auskunft!

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