Hallo Grasy!
Meine Berechnung ergibt, dass die Zuverdienstgrenze nicht überschritten wird.
Sie schaut wie folgt aus:
11.900,00 Brutto lfd. von Juni – Dez. (OHNE SZ!)
2.142,00 – z.B. 18% SV-DNA für Ang.
9.758,00 = Einkommen zur Bemessung
: 12 (Anzahl der Monate, für die KBG bezogen wird)
813,17
243,95 erhöhen um 30%
1.057,12 monatlich
x 12 für Hochrechung auf 1 Jahr
12.685,40
======
Ergebnis: Die Zuverdienstgrenze von € 14.600,– wird nicht überschritten.
Eins ist noch unsicher. Du schreibst, dass KBG bis Mitte Dezember bezogen wird. Entscheidend ist, ob für mehr als die Hälfte des Monats Dezember, dann wird mit 12 Monaten gerechnet, sonst nur mit 11.
Aber auch das wäre kein Problem, da auch in diesem Fall die Zuverdienstgrenze nicht überschritten wird (Ergebnis = € 13.838,62)
LG und schönen Abend