Liebe Forum!
Ich habe wieder mal eine Frage! … folgendes Problem stellt sich mir:
Eine Angestellte, momentan noch bei einem Modehandel angestellt, (Teilzeit 20 Stunden) hat Ihr Dienstverhältnis mit 28.02.2013 aufgekündigt. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen.
Diese Dienstnehmerin möchte nun ein Freies Dienstverhältnis in unserem Unternehmen beginnen mit 01.03.2013.
Ist es arbeitsrechtlich erlaubt in der Kündigungsfrist ein freies Dienstverhältnis einzugehen?
Lohnsteuerrechtlich werden die Bezüge zusammengerechnet und es wird höchswahrscheinlich zu einer Nachzahlung kommen.
Die freie Dienstnehmerin wird voraussichtlich 10 Stunden zu einem Stundensatz von € 12,00 angestellt. Also wird Sie die Geringfügikeitsgrenze nicht unterschreiten.
Für Eure Auskünfte bedanke ich mich.
Beste Grüße – Rene