Zuständigkeit Handel oder Gastronomie

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  • #16353

    Hallo! Ich habe leider bei der Zugehörigkeit zum Kollektivvertrag ein Problem. Hat jemand Informationen wie es aussieht, wenn eine Firma eine Gewerbeberechtigung für Handel und Gastronomie hat? Welcher KV trifft dann für die Abrechnungen zu? Laut Wirtschaftskammer gibt es Kritererien, welche ausschlaggebend sind dafür… habe diese aber leider nicht. DANKE LG Viktoria

    #24266

    Die Lösung findet sich in § 9 ArbVG.

    Wenn es sich um separate Betriebe oder fachlich und organisatorisch getrennte Betriebsabteilungen („getrennte Mannschaften“) handelt, gilt für jeden Betriebsteil der fachlich einschlägige KV.

    Bei einem Mischbetrieb (keine getrennten Betriebe/Abteilungen) gilt der KV für den Bereich, der wirtschaftlich für den Betrieb von maßgebender Bedeutung ist (Vergleich Umsätze/Gewinne o.ä.).

    Ist diese Feststellung nicht möglich, gilt der KV, der österreichweit die größere Zahl von Arbeitnehmern umfasst.

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