Zuschläge BAGS KV

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  • #16885
    Weidi
    Teilnehmer

      Hi,

      nur eine Frage zu § 31/2: Sonn- und Feiertagszuschläge: Es heißt darin „liegen die Voraussetzungen für die Gewährung mehrerer Zuschläge vor, gebührt nur der höchste Zuschlag“ – würdet ihr das auch so interpretieren dass ein Nachtdienst am Sonntag (Beginn 19.00) so entlohnt wird: 1 Nachtdienstpauschale (37,21 Euro) und keine Sonntagszuschläge (5 x 4,28 = 21,4 Euro) da die Nachtdienstpauschale höher ist?!

      Danke

      #25086
      the brain
      Teilnehmer

        Ja,
        wenn es so im KV steht.
        lg
        hubert k.

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