Hallo!
Folgende Frage:
Rang 1: Exekution Eingangsdatum 15.01.2007 € 4.500,–
Rang 2: Exekution Eingangsdatum 25.01.2007
Rang 3: Exekution Eingangsdatum 08.02.2007
Bei Rang 1 wird bis zum Existenzminimum gepfändet.
Am 15.03.2007 langt für Rang 3 ein Zusammenrechnungsbeschluss ein, bei dem wir für die Überweisungen zuständigt sind und diese auch durchgeführt werden.
Am 21.04.2007 langt auch für Rang 2 ein Zusammenrechnungsbeschluss ein. Nun meine Frage: Wird weiterhin bei Rang 3 überwiesen oder erfolgt ab dem nächst möglichen Termin für Rang 2 die Überweisungen und Rang 3 erhält erst dann wieder ein Geld, wenn Rang 2 abgedeckt ist?
LG
Regina