Zusammenrechnungsbeschluss

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  • #14226

    Hallo!

    Folgende Frage:

    Rang 1: Exekution Eingangsdatum 15.01.2007 € 4.500,–
    Rang 2: Exekution Eingangsdatum 25.01.2007
    Rang 3: Exekution Eingangsdatum 08.02.2007

    Bei Rang 1 wird bis zum Existenzminimum gepfändet.
    Am 15.03.2007 langt für Rang 3 ein Zusammenrechnungsbeschluss ein, bei dem wir für die Überweisungen zuständigt sind und diese auch durchgeführt werden.
    Am 21.04.2007 langt auch für Rang 2 ein Zusammenrechnungsbeschluss ein. Nun meine Frage: Wird weiterhin bei Rang 3 überwiesen oder erfolgt ab dem nächst möglichen Termin für Rang 2 die Überweisungen und Rang 3 erhält erst dann wieder ein Geld, wenn Rang 2 abgedeckt ist?

    LG
    Regina

    #19463

    Guten Abend!
    Also wir hatten diesen Fall ebenfalls und uns wurde vom Rechtspfleger mitgeteilt, dass ab dem Zeitpunkt wo der Vorrangige ebenfalls die Zusammenrechnung beantragt und der Beschluss ergeht, die Überweisung an den höheren Rang zu erfolgen hat.
    LG
    Doris

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