Hallo!
Habe folgende Exekutionen:
Rang 1: Exekution Eingangsdatum 05.02.2007 € 120.086,00
Rang 2: Exekution Eingangsdatum 05.09.2007 € 372,64
Rang 3: Exekution Eingangsdatum 03.12.2007 € 10.782,57
Bei Rang 1 wird bis zum Existenzminimum gepfändet. Mit heutigem Tage ist ein Zusammenrechnungsbeschluss für Rang 3 eingelangt. (DN erhält auch von PVA eine Witwenpension). Die unpfändbaren Grundbeträge sind von uns zu gewähren.
Folgender Hinweis steht auf dem Beschluss: Für Zahlungen, die nach Zustellung des Beschlusses fällig werden, ist die Zusammenrechnung zu berücksichtigen, Steigerungsbeträge sind von allen Drittschuldnern zu berücksichtigen.
Meine Frage: Muss ich nun auch Geld an Rang 3 überweisen, oder bleibt für mich nur Rang 1 zurückzubezahlen?
Was genau ist unter den Steigerungsbeträgen zu verstehen?
lg
Andrea