Hallo!
Ich habe einen Tischlerlehrling, dessen Lehrzeit per 31.08.2007 geendet hat. Nun habe ich erfahren, dass er gleich noch die Lehre „Tischlereitechnik“ dazumacht und somit gar keine Lehrabschlussprüfung bei der ersten Lehre macht. Der Betrieb möchte keinen neuen Lehrvertrag machen, warum auch immer, klärt dies jedoch mit der Wirtschaftskammer noch ab.
Meine Fragen sind nun:
1. bei Auszahlung der Lehrlingsentschädigung muss man, wenn der Lehrling bei Beginn 18 Jahre ist, einen Zuschlag von 25% machen. Mein Lehrling ist nun natürlich 18 Jahre, jedoch stellt sich hier nun die Frage, ob die zusätzliche Lehrzeit diesen Zuschlag auch bewirkt?
2. kann es bei der Sozialversicherung ein Problem geben? Denn ich hatte den Lehrling im letzten Lehrjahr der Tischlerlehre natürlich mit A3y gemeldet und muss das nun natürlich auch wieder so melden. Kann man das letzte Lehrjahr nun so belassen oder müsste man dieses Jahr korrigieren auf die Gruppe A4y?????
Bin euch für jede Hilfe dankbar.
Guten Start in die Woche,
Caroline