Hallo Ernst!
Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht so ohne Weiteres vorstellen.
Wird der AN nämlich vorzeitig „nach Hause geschickt, weil wenig los ist“ (und das könnte ich mir bei der Schichtarbeit lebhaft vorstellen), so hat der an sich arbeitsbereite AN einen Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts nach § 1155 ABGB.
Einen Ausgleich vom AN könnte ich mir in dem Fall vorstellen, wenn die Minusstunden durch ihn zu Stande gekommen sind, darüber würde ich aber eine konkrete Vereinbarung mit ihm treffen.
Siehe dazu Rauch, Arbeitsrecht für Arbeitgeber Seite 88.
Schöne Grüße