Hallo!
Zuerst gehört die Zukunftssicherung allen Mitarbeitern oder zumindest einer Gruppe angeboten.
Der Lohn/Gehalt wird um die „Bezugsumwandlung“ – denn das ist es ja dann – gekürzt.
SV-pflichtig
LST, DB, DZ KommSt – frei
Der Betrag kann – muß aber nicht – monatlich abgerechnet werden. Wenn die Bezugsumwandlung EUR 300,– jährlich übersteigt, wird diese voll pflichtig.
Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld vom ungekürzten Lohn/Gehalt, Grundlage für ÜST, EFZ… ebenfalls der volle Bezug.
Zu diesem Thema ist auch ein schöner Beitrag in der PV-Info nachzulesen.
Elisabeth