Zukunftssicherung für Arbeithehmer

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  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 18 Jahre von xxx.
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    Beiträge
  • #13911
    xxx

    Wer kann mir bitte zu diesem Thema helfen.
    Wird ein Teil vom Gehalt um diesen Betrag dann gekürzt?
    Wie schaut es SV mäßig aus, Lst mäßig ?? wird diese Sache monatlich
    über die Lohnabrechnung erledigt ???
    Danke für die Hilfe

    LG
    xxxx

    #18755

    Hallo!

    Zuerst gehört die Zukunftssicherung allen Mitarbeitern oder zumindest einer Gruppe angeboten.

    Der Lohn/Gehalt wird um die „Bezugsumwandlung“ – denn das ist es ja dann – gekürzt.

    SV-pflichtig

    LST, DB, DZ KommSt – frei

    Der Betrag kann – muß aber nicht – monatlich abgerechnet werden. Wenn die Bezugsumwandlung EUR 300,– jährlich übersteigt, wird diese voll pflichtig.

    Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld vom ungekürzten Lohn/Gehalt, Grundlage für ÜST, EFZ… ebenfalls der volle Bezug.

    Zu diesem Thema ist auch ein schöner Beitrag in der PV-Info nachzulesen.

    Elisabeth

    #18756
    xxx

    Hallo Elisabeth
    Danke für die Hilfe !!!!

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