Zukunftssicherung

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  • #15553

    Liebes Forum!

    Bei einem Klienten soll die Zukunftssicherung eingeführt werden. Monatlich werden EUR 20,- „umgewandelt“, EUR 5,- zahlt der Dienstgeber dazu. Dürfen diese EUR 5,- sv-frei gelassen werden?

    Wünsche einen schönen heissen Nachmittag – lg Sylvia

    #22453

    Hallo Sylvia,

    warum nicht? Nur die Beträge aus der Gehaltsumwandlung sind nicht SV-frei. Es darf allerdings keine Gegenverrechnung der 5,- EUR mit der nächsten KV-Erhöhung geben und es müssen natürlich alle anderen Voraussetzungen für die SV-Freiheit erfüllt sein (direkte Zahlung vom Dienstgeber an die Versicherung, Versicherung wird allen Dienstnehmern des Betriebs bzw. einer bestimmten Gruppe angeboten, unmittelbare Berechtigung des Dienstnehmers usw.)

    LG
    Mathias

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