Hallo, und einen schönen Tag!
Thema Zukunftssicherung (§ 3 Abs.1 Z 15 lit. a ESTG 1988).
1)
Wird diese regelmäßig mit € 25,- pro Monat für z.Bsp. eine Lebensversicherung einbezahlt ist mir die Abrechnung klar
2)
Wird diese regelmäßig mit € 50,- pro Monat für z.Bsp. eine Lebensversicherung einbezahlt ist mir die Abrechnung auch klar.
Die Beträge sind so lange befreit, bis der Jahreshöchstbetrag von € 300,– erreicht ist. (Rz 81 ff)
3)
Wird der Betrag von € 300,– nur einmal jährlich (oder auch Quartalsmäßig aufgeteilt) einbezahlt, ist mir die Abrechnung nicht mehr wirklich klar. (siehe Rz 84 ff).
Wie sieht hierbei eure Erfahrung bzw. Praxis aus?
4)
UND, wie wird in folgendem Fall abgerechnet?
Monatlich € 15,– für eine Versicherung, und einmal jährlich im September € 300,– für eine andere Zukunftssicherung.
Es geht mir hierbei nicht um den Betrag über € 300,–!
zu 3) und in einem gewissen Maße auch zu 4)
Wenn ich für den Jahresbetrag monatlich eine „Aufrechnungs-Lohnart“ definiere, monatlich € 25,– anspare, und dann einmal an die Versicherung € 300,– überweise. Gilt dann das Geschriebene unter 1) bzw. 2)?
Danke, er helft mir mit eurem Wissen sehr viel weiter
mfg
hubert k.