Guten Morgen Konni
Lt. meiner „Bibel“ (Personalverrechnung in der Praxis p.821f ) steht, dass die Kündigung grundsätzlich mündlich oder schriftlich erfolgen kann.
Aber Achtung. manche KV verlangen die Schriftlichkeit!
Meinem besten Freund ist ein ähnlicher Fall passiert. Er (damals noch Leiter des Fuhrparkes in einem Autohaus) war krank und sollte noch ein Auto überstellen. Als er in der Firma angekommen war, wurde ihm die Kündigung übergeben. Somit war die Kündigung rechtskräftig.
Ich bin der Meinung, dass du mehrere Wege wählen solltest („Beweise“ sammeln). Es würde mich sehr wundern, wenn eine Email Lesebestätigung bei einem Streitfall ausreichen würde (man weiß ja nicht, ob derjenige selbst am PC gesessen hat…)
liebe Grüße und noch einen schönen Donnerstag
Manuel