In einer Montagefirma ist ein Ziviltechniker als Werksvertragsnehmer beschäftigt. Das Büro befindet und gehört auch der Montagefirma, Arbeitsmittel etc. werden von der Montagefirma bezahlt.
Im Zuge einer Prüfung hat sicher herausgestellt, dass es sich um einen echten Dienstnehmer handelt – Büro, Arbeitsmittel, Arbeitsort, Arbeitszeit etc. nur ein Auftraggeber werden vorgegeben.
Im Ziviltechnikergesetz § 14 steht aber dass ein Ziviltechniker nicht in einem privaten Dienstverhältnis stehen darf. Die Befugnis müßte er zurücklegen.
Wie ist in diesem Fall vorzugehen. Die Montagefirma ist keine Ziviltechnik, braucht aber einen Ziviltechniker für die Arbeiten.