Ziviltechniker

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  • #16429
    Karlo
    Teilnehmer

    In einer Montagefirma ist ein Ziviltechniker als Werksvertragsnehmer beschäftigt. Das Büro befindet und gehört auch der Montagefirma, Arbeitsmittel etc. werden von der Montagefirma bezahlt.
    Im Zuge einer Prüfung hat sicher herausgestellt, dass es sich um einen echten Dienstnehmer handelt – Büro, Arbeitsmittel, Arbeitsort, Arbeitszeit etc. nur ein Auftraggeber werden vorgegeben.
    Im Ziviltechnikergesetz § 14 steht aber dass ein Ziviltechniker nicht in einem privaten Dienstverhältnis stehen darf. Die Befugnis müßte er zurücklegen.
    Wie ist in diesem Fall vorzugehen. Die Montagefirma ist keine Ziviltechnik, braucht aber einen Ziviltechniker für die Arbeiten.

    #24360

    Hallo Karlo!

    Hab‘ ein bisschen gestöbert und in Müllers LV-Spezial folgenden Passus gefunden:

    146 Ziviltechniker
    Ziviltechniker (Architekten und Ingenieurkonsulenten) können nach den allgemeinen Bestimmungen in einem Dienstverhältnis stehen. Ist das nicht der Fall, kommt die Versicherungspflicht für freie Dienstverträge im Hinblick auf die Kammerzugehörigkeit nicht zur Anwendung. Die Interessenvertretung der Ziviltechniker hat über Antrag die GSVG-Kranken- und -Pensionsversicherung ausgeschlossen. Damit liegt auch keine Pflichtversicherung in der Unfallversicherung vor. Hinsichtlich der Möglichkeit einer Krankenvorsorge und der Selbständigenvorsorge siehe „Wirtschaftstreuhänder“. Angestellte Geschäftsführer von Ziviltechnikergesellschaften und Berufsanwärter sind nur in der Kranken- und Unfallversicherung im ASVG pflichtversichert.

    Wie das vom Ziviltechnikgesetz aussieht, kann ich dir leider nicht sagen (wegen der Berufsberechtigung).

    LG

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