Hallo Karlo!
Hab‘ ein bisschen gestöbert und in Müllers LV-Spezial folgenden Passus gefunden:
146 Ziviltechniker
Ziviltechniker (Architekten und Ingenieurkonsulenten) können nach den allgemeinen Bestimmungen in einem Dienstverhältnis stehen. Ist das nicht der Fall, kommt die Versicherungspflicht für freie Dienstverträge im Hinblick auf die Kammerzugehörigkeit nicht zur Anwendung. Die Interessenvertretung der Ziviltechniker hat über Antrag die GSVG-Kranken- und -Pensionsversicherung ausgeschlossen. Damit liegt auch keine Pflichtversicherung in der Unfallversicherung vor. Hinsichtlich der Möglichkeit einer Krankenvorsorge und der Selbständigenvorsorge siehe „Wirtschaftstreuhänder“. Angestellte Geschäftsführer von Ziviltechnikergesellschaften und Berufsanwärter sind nur in der Kranken- und Unfallversicherung im ASVG pflichtversichert.
Wie das vom Ziviltechnikgesetz aussieht, kann ich dir leider nicht sagen (wegen der Berufsberechtigung).
LG