Zielerreichungsprämie / Abfertigung alt

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  • #16550

    Ich bitte um Hilfe bei folgender Fragestellung:

    Es sollen einige Mitarbeiter auf ALL-IN Verträge umgestellt werden. Im Zuge dessen wir ein Teil des Bezuges auf Zielerreichungsprämie umgewandelt (Prozentueller Anteil).
    Wie würde sich hier eine Berechnung für die Abfertigung Alt darstellen…?
    Wird hier ebenso ein Beobachtungszeitraum von 1 Jahr verwendet, oder sollte man hier um eine aussagekräftige Bewertung zu erhalten ein größerer Durchschnittszeitraum annehmen? (Beobachtungszeitraum von 12 Monaten ist bei uns üblich)
    Wenn nur das letzte Jahr zu betrachten wäre – kann man sich hier vertraglich einen größeren Zeitraum vereinbaren und verliert die Abfertigung dann ihren begünstigten Steuersatz von 6 % ?

    Danke bereits jetzt für die Antwort

    elkobert

    #24590

    Hallo elkobert,

    die letzten 12 Monate sind relevant.

    Aus Sicht des arbeitsrechtlichen Austrittes (= Ende der Beschäftigung) hat eine
    Rückschau auf die letzten 12 Monate zu erfolgen (siehe OGH 9 ObA 22/11t vom 27. Juli
    2011.

    Insofern kann auch ein Teil der Abfertigung „später“ bezahlt werden und die Begünstigung (6%) geht nicht verloren!

    LG

    #24591

    Hallo Roland,

    vielen Dank für deine Auskunft… meine Frage wäre allerdings noch:

    Vertraglich geregelt ist nun ein Beobachtungszeitraum von 3 Jahren bei der Ermittlung des Abfertigungsbetrages betreffend die Zielerreichung….

    Sollte sich jetzt herausstellen, dass die Durschnittsberechnung höher ausfällt als die Zielerreichungsprämie dieses Jahres, bleibt dann der übersteigende Betrag mit 6`% zu versteuern?

    Die Höhe der Abfertigung ist ja vertraglich geregelt und kann in Beide Seiten ausreissen.

    Danke bereits jetzt für die Info

    LG

    Elkobert

    #24592

    Hallo elkobert,

    hatte in letzter Zeit leider verdammt viel zu tun, kann erst heute eine Antwort schreiben.

    Wenn der Schnitt aus den 3 Jahren höher ist als über die 12 Monate, handelt es sich um eine „freiwillige“ Abfertigung in der LSt (für den den 12-Monats-Schnitt übersteigenden Betrag).
    Sollte er niedriger sein, besteht aus arbeitsrechtlicher Sicht aber ein Anspruch auf Grund des 12-Monats-Schnitts.

    Alles klar?

    LG

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