Hallo Meli,
bezüglich Aufrollung ich sehe das im Prinzip genauso. Da man laut Arbeitszeitgesetz verpflichtet ist, Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen, lässt sich eigentlich immer feststellen, wieviel ein Arbeitnehmer in welchem Monat gearbeitet hat. Daher kann man durchaus die entstandenen Guthaben zuordnen. Die VwGH-Entscheidung ist zwar gut gemeint, aber sicher nicht ganz lebensnah.
Soweit ich es bislang miterlebt habe, nehmen die GKK-Prüfer die VwGH-Entscheidung auch nicht wirklich ernst. Es wird in der Regel weiterhin eine Aufrollung verlangt.
Schönes Wochenende,
Lena