Zeitausgleich-Minus

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  • #15063

    Hallo,

    ich habe eine Angestellte, deren befristeter Arbeitsvertrag ausläuft. Sie ist mit Ihrem Zeitausgleich einige Stunden im Minus. Darf ich bei der Endabrechnung diese Stunden in Abzug bringen? Es gibt diesbezüglich keine Vereinbarung im Arbeitsvertrag.

    Hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.

    #21375
    Martin
    Teilnehmer

    hallo puschel!

    wenn die DN trotz aufforderung die stunden nicht geleistet hat – abziehen.
    wenn einfach nicht genug arbeit da war und sie ist nicht da geblieben – auszahlen.

    für zukünftige dienstverträge den ausgleich der minusstunden in der kündigungszeit vereinbaren.
    nur kann der dienstnehmer nicht gezwungen werden z.b. 100 minusstunden in einem monat kündigungsfrist nachzuholen.
    weiters kann ein zufälliger krankenstand in der kündigungsfrist dem zeitausgleich (plus oder minus) zerstören.

    #21376

    Hallo Martin,

    viele Dank für deine Antwort.
    Werde die Stunden abziehen, da sie aus eigenem Ermessen früher nach Hause gegangen ist.
    Sie hat angekündigt, die Abrechnung bei der AK prüfen zu lassen. Werde wohl bald was hören, da sie dort fast immer etwas finden.

    Wünsche noch einen schönen Sonntag

    Puschel1

    #21377
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Puschel!

    egal was die arbeiterkammer (oder wirtschaftskammer) schreibt, prüfe immer selbst nach ob das plausibel ist.
    bei beiden kammern habe ich schon widersprüchliche informationen bekommen.
    z.b. am montag ist arbeitsrechtler A, am dienstag B. = zwei meinungen
    besonders bei heiklen themen solltest du eine zweite meinung einholen.

    frohe ostern

    martin

    3 personalverrechner, jeder rechnet den gleichen dienstnehmer ab. ergebnis sind 4 verschiedene lohnzettel. 🙂

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