Zeitausgleich bei geringfügigen Dienstnehmern

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  • #13772

    Hallo an alle!

    Ich hätte mal ne Frage. Und zwar geht es darum, ob ein geringfügiger Dienstnehmer generell Zeitausgleich nehmen kann? Das heißt, in einem bestimmten Zeitraum arbeitet er mehr (wäre eigentlich in diesem Monat Vollversichert) und im nächsten Monat zum Beispiel geht er Zeitausgleich bzw. arbeitet er um dies weniger. Ist dies gesetzlich möglich bzw. wird das von der Krankenkasse akzeptiert?

    Danke schon mal im Voraus
    lg vsdg

    #18465

    Hallo vdsg!

    Also ich würde kein Problem sehen, wenn mit dem Gerinfgügigen die Mehrarbeit einvernehmlich (VEREINBARUNG!) auf Zeitausgleich gutgeschrieben wird. Daher kein Entgelt und keine Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze.
    Was die GKK dazu sagt, ist eine andere Geschichte, aber ich denke, die würden das dann auch akzeptieren, wenn der Aufbau bzw. Verbrauch der Stunden nachvollziehbar ist.

    Schöne Grüße

    #18466

    Ich darf mich den Ausführungen von Roland grundsätzlich anschließen.

    Von den Krankenkassen darf ich insoweit ein kleines Interna an die Öffentlichkeit tragen. Man möchte hier natürlich die echten Durchrechnungsfälle von „Missbräuchen“ unterscheiden und legt so einen Maßstab von monatlichen 10 % an.

    Das bedeutet, dass der Aufbau eines Zeitguthabens bis zu 10 % der regelmäßigen monatlichen Normalarbeitszeit nicht auf Skepsis stoßen lässt. Wird dieser Prozentsatz überschritten, so hat man zumindest einen „Erklärungsbedarf“. Gibt es plausible Gründe – und nicht nur „gestreckt geschriebene Arbeitszeitaufzeichnungen“, damit die Geringfügigkeit gewahrt werden kann, dann sollte es keine Probleme geben.

    Ich hoffe, ich konnte einen kleinen Beitrag für die Beantwortung der Frage leisten.

    W. Kurzböck

    #18467

    Sehr geehrter Herr Roland, sehr geehrter Herr Kurzböck!

    Ich bedanke mich recht herzlich für die Auskünfte. 😆 Das hat mir wirklich sehr weiter geholfen.

    Liebe Grüße
    vsdg

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