Zeitausgleich 1:1

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  • #15105

    Hallo mia!

    Ohne Vereinbarung wäre die NAZ mit 8 Stunden beschränkt (§ 3 Abs. 1 AZG).
    Der KOLLEKTIVVERTRAG kann eine tägliche NAZ von 10 Stunden zulassen (§ 4 Abs. 1 AZG).
    Zur Erreichung einer längeren Wochen(end)ruhe durch „Umverteilung der NAZ“ dürfen 9 Stunden NAZ nicht überschritten werden (§ 4 Abs. 2 AZG).
    Ohne KV ist keine Durchrechnung möglich (siehe § 4 Abs. 6 AZG).

    Machbar ist daher mE ein 10 Stunden-Tag als NAZ nur im Rahmen einer Gleitzeit-Vereinbarung (siehe dazu § 4b AZG).
    Hier sind die 10 Stunden nämlich nicht an einen KV gebunden!

    Viel Erfolg!

    LG

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