Hallo mia!
Ohne Vereinbarung wäre die NAZ mit 8 Stunden beschränkt (§ 3 Abs. 1 AZG).
Der KOLLEKTIVVERTRAG kann eine tägliche NAZ von 10 Stunden zulassen (§ 4 Abs. 1 AZG).
Zur Erreichung einer längeren Wochen(end)ruhe durch „Umverteilung der NAZ“ dürfen 9 Stunden NAZ nicht überschritten werden (§ 4 Abs. 2 AZG).
Ohne KV ist keine Durchrechnung möglich (siehe § 4 Abs. 6 AZG).
Machbar ist daher mE ein 10 Stunden-Tag als NAZ nur im Rahmen einer Gleitzeit-Vereinbarung (siehe dazu § 4b AZG).
Hier sind die 10 Stunden nämlich nicht an einen KV gebunden!
Viel Erfolg!
LG