Zahnärzte KV!!

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  • #16114

    Eine Frage die mir die Ärztekammer nicht beantworten konnte – bitte an euch:

    Der Zahnärzte KV sieht vor, dass Überstunden mit dem Teiler 1:164 abgerechnet werden. Wie ist das z.b. bei einer 30 Stunden Kraft? Sind das dann: 123? und bei einer 22 Stunden Kraft 90.20?
    Danke euch herzlich!
    lg
    g

    #23773
    JB1

    Hallo,

    ich würde das Gehalt hochrechnen auf Vollzeit und dann den KV Teiler nehmen.

    LG Julia

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