Zahlung Vorjahr

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    Beiträge
  • #16903
    Daniela
    Teilnehmer

    wenn man Fragen hat dann sind es gleich eine ganze Menge…
    Liebe KollegInnen,

    Ich habe im letzen Jahr bei einer MItarbeiterin den Biennalsprung übersehen. Leider hat sie es mir erst jetzt gesagt….
    Wie geht man da am besten vor?
    Ich hoffe es kann mir jemand helfen.
    Danke
    lg
    Dani

    #25102
    the brain
    Teilnehmer

    Hallo Daniela,

    für heuer kannst Du bis Jänner normal aufrollen (wenn die Person noch nicht ausgetreten ist)
    für letztes Jahr müsstest Du eine Lohnart „Nachzahlung Vorjahr bei laufenden DV“ verwenden. Sprich SV (lfd. und SZ Anteil) aufrollen (inkl. der Erstellung eines neuen SV L16) und die Steuer nach dem Zuflussprinzip (Besteuerung gemäß § 67/10 mit dem Lohnsteuertarif des jeweiligen Kalendermonats, wobei nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge ein Fünftel steuerfrei bleibt)
    Eigentlich sollte die Lohnart das alles machen 🙂

    Ich hoffe meine Antwort passt so für Dich

    lg
    hubert k.

    #25103
    Daniela
    Teilnehmer

    Hallo Hubert,
    danke für deine Info.
    Wie ich das genau mache und welche Lohnarten ich dafür brauche muss ich mir noch genauer ansehen.
    lg
    Dani

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