Hallo Daniela,
für heuer kannst Du bis Jänner normal aufrollen (wenn die Person noch nicht ausgetreten ist)
für letztes Jahr müsstest Du eine Lohnart „Nachzahlung Vorjahr bei laufenden DV“ verwenden. Sprich SV (lfd. und SZ Anteil) aufrollen (inkl. der Erstellung eines neuen SV L16) und die Steuer nach dem Zuflussprinzip (Besteuerung gemäß § 67/10 mit dem Lohnsteuertarif des jeweiligen Kalendermonats, wobei nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge ein Fünftel steuerfrei bleibt)
Eigentlich sollte die Lohnart das alles machen 🙂
Ich hoffe meine Antwort passt so für Dich
lg
hubert k.